Nationalratskommission gegen Kompromiss bei Managed Care
Zwischen den Parlamentskammern zeichnete sich auch in der letzten Beratungsrunde keine Einigung zum Thema integrierte medizinische Versorgungsnetze ab. Die Gesundheitskommission des Nationalrats lehnte Kompromissvorschläge des Ständerats ab.
| Roland A. Müller
Wie die Parlamentsdienste mitteilten, ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) in der so genannten Managed-Care-Vorlage dem Ständerat nur in einem Nebenpunkt entgegengekommen. Sie empfiehlt ihrem Rat, wie vom Ständerat vorgeschlagen, einen jährlichen Höchstbetrag für den Selbstbehalt festzulegen. Demnach sollen Normalversicherte pro Jahr höchstens 1000 Franken selber berappen müssen. Wer sich einem Managed-Care-Versicherungsmodell anschliesst, soll maximal 500 Franken selber bezahlen. Mit 18 zu 5 Stimmen sprach sich die SGK-N aber dagegen aus, diese Obergrenze periodisch der Kostenentwicklung anzupassen.
Nach wie vor deutlich abgelehnt wird von der Kommission der zweite Pfeiler des ständerätlichen Kompromissvorschlags. Mit 14 zu 10 Stimmen empfiehlt die SGK-N ihrem Rat, an der bisherigen Position festzuhalten und die Versicherten mit der Androhung eines höheren Selbstbehalts in ein Managed-Care-Modell zu treiben.
Nach dem Willen des Nationalrats sollen Normalversicherte, die nicht auf die freie Arztwahl verzichten wollen, künftig 20% Selbstbehalt bezahlen. Nur wer sich Managed Care anschliesst, soll wie heute 10% bezahlen. Der Ständerat dagegen will, dass Managed-Care-Versicherte künftig nur noch 7,5% Selbstbehalt bezahlen sollen. Für alle anderen würde der Selbstbehalt auf 15% angehoben.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.