Nationalrat bestätigt Abstimmung zur IV-Zusatzfinanzierung
Nach dem Ständerat bestätigte auch der Nationalrat die Entscheide, welche in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 zur IV-Zusatzfinanzierung getroffen worden waren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Schritt.
| Roland A. Müller
Der Nationalrat blockte einen Versuch der SVP ab, den Transfer von 5 Mrd. Fr. aus dem AHV-Ausgleichsfonds in den neu geschaffenen Fonds der Invalidenversicherung (IV) zu unterbinden. Mit 117 gegen 53 Stimmen lehnte es die grosse Kammer ab, der IV das Geld bloss als rückzahlbares Darlehen zu gewähren. Damit bestätigte der Nationalrat – nach dem Ständerat – die in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 zur IV-Zusatzfinanzierung getroffenen Entscheide.
Die IV soll sich ab 2011 aus einem eigenen Fonds finanzieren. Er wird er mit 5 Mrd. Fr. dotiert, die dem AHV-Fonds entnommen werden.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.