271 300 Personen mit AHV- oder IV-Renten erhielten im Jahr 2009 Ergänzungsleistungen (EL), das sind knapp 3% mehr als im Vorjahr. Für die Leistungen wurden 3,9 Mrd. Fr. ausgegeben – über 6% mehr als 2008. Dies zeigt die EL-Statistik 2009 des Bundesamts für Sozialversicherungen.
| Roland A. Müller
Im Jahr 2009 stiegen die EL-Ausgaben um 6,1% und beliefen sich auf 3,9 Mrd. Fr. Davon waren 2,2 Mrd. Fr. Ergänzungsleistungen zur AHV und 1,7 Mrd.Fr. EL zur IV. 271 300 Personen mit AHV- oder IV-Renten haben 2009 Ergänzungsleistungen erhalten, das sind 2,9% mehr als 2008. Die Leistungen werden an AHV- oder IV-Rentner ausbezahlt, wenn sie in der Schweiz wohnen und ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Verglichen mit dem Jahr 1999 hat die Gesamtzahl der EL-Bezüger um knapp 75 000 zugenommen. Gegenüber 2008 wuchs die Zahl im Jahr 2009 um 2,9%. Diese Zuwachsrate liegt etwas unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.
Zum ersten Mal seit langem wuchs die Zahl der IV-Bezüger mit EL weniger stark als jene AHV-Bezüger mit EL (um 2,4% resp. 3,2%). Der Bedarf nach Ergänzungsleistungen ist aber bei den IV-Renten-Bezügern immer noch hoch: Über 37% der IV-Rentner beziehen eine EL, 1994 waren es noch knapp 22% gewesen. Dagegen erhalten nur rund 12% der AHV-Bezüger in der Schweiz Ergänzungsleistungen – ein seit 15 Jahren stabiler Anteil.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.