Der Ständerat erhöhte den vom Bundesrat vorgesehenen Beitrag für die Förderung der Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012 um 63 Mio. Franken. Diesen Beitrag erachtet der Schweizerische Arbeitgeberverband – er hatte eine Aufstockung von 100 Mio. Franken für die Berufsbildung gefordert – als nicht ausreichend.
| Roland A. Müller
Der Ständerat sprach als Erstrat insgesamt 5,248 Mrd. Franken für die Förderung der Bildung, Forschung und Innovation (BFI) im Jahr 2012. Eine Kommissionmehrheit beantragte, für die Berufsbildung 49 Mio. Franken und für die Fachhochschulen 14 Mio. Franken zu bewilligen, also insgesamt 63 Mio. Franken. Eine Minderheit wollte hingegen für die Berufsbildung 100 Mio. Franken zur Verfügung stellen. Der Mehrheitsantrag obsiegte mit 23 zu 7 respektive 26 zu 7 Stimmen.
Mit der Aufstockung nähert sich der Bund den gesetzlichen Vorgaben für seinen Kostenanteil an – mit den Minderheitsanträgen wären sie voll erreicht worden. Für die Berufsbildung beträgt der Sollwert 25 %. Die Vorgaben werden seit Jahren nicht eingehalten. Der Bundesrat erreichte mit seinem Vorschlag 22,2 %, der Ständerat nun rund 23 %. Die Vorlage kommt in der Sommersession in den Nationalrat.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bedauert den Entscheid des Ständerats. Leider wurde damit das Ziel einer Erhöhung von 100 Mio. Franken oder 25% Bundesanteil für die Berufsbildung nicht erreicht. Der SAV erachtet die Erhöhung von 63 Mio. Franken zumindest als einen Zwischenschritt in die richtige Richtung. Wichtig ist nun, dass das Ziel von 100 Mio. Franken möglichst bald erreicht wird, zum Beispiel ab dem Jahr 2013.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.