Krankenversicherung: Uneinigkeit bei Massnahmen zur Kostensenkung

19. Januar 2010 News

Beim Massnahmenpaket gegen die steigenden Kosten in der Krankenversicherung zeichnet sich weiterhin keine Einigkeit ab. Die Gesundheitskommission des Ständerats will bei mehreren Punkten anders handeln als der Nationalrat.

Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) lehnte die Dringlichkeitsklausel ohne Gegenstimme ab. Damit will die Kommission die Massnahmen zur Kostensenkung nicht bis Ende 2013 befristen. Nach Ansicht der SGK-S sollen die Massnahmen ab Anfang 2011 im ordentlichen Recht verankert werden.

Die Kommission sprach sich ohne Gegenstimme erneut dafür aus, den differenzierten Selbstbehalt aus dem Massnahmenpaket herauszubrechen und im Rahmen der “Managed Care”-Vorlage zu regeln. Der Nationalrat hatte dieses Ansinnen bereits einmal abgelehnt.
Beide Räte sind sich auch materiell in der Frage des Selbstbehalts nicht einig. Geht es nach dem Nationalrat, soll künftig 20 % selber bezahlen, wer ohne vorgängige Konsultation des Hausarztes direkt zum Spezialisten geht. Alle anderen würden 10 % bezahlen. Nach dem Ständerat sollen alle 20 % Selbstbehalt bezahlen, ausser wer einem “Managed Care”-Modell angeschlossen ist.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt grundsätzlich die Beschlüsse der ständerätlichen Kommission. Der SAV hat bereits seine Skepsis angemeldet zum Beschluss, dass beim direkten Besuch eines Spezialisten generell ein höherer Selbstbehalt resultieren soll.