Krankenversicherung: Nationalratskommission plädiert für Ärztenetzwerke
Die Gesundheitskommission des Nationalrats beschloss bei der Managed-Care-Vorlage, dass Krankenkassen künftig Ärztenetzwerke als besondere Versicherungsform anbieten müssen.
| Roland A. Müller
Die Mitglieder der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) nahmen in der Eintretensdebatte den Entwurf der Subkommission «KVG» (Krankenversicherungsgesetz) für eine Managed-Care-Vorlage positiv auf. Sowohl die Kommission wie der Bundesrat hätten klar signalisiert, dass nun endlich ein entscheidender Schritt bei der Reform des ambulanten Sektors gemacht werden müsse, hiess es. Integrierte Netzwerke seien eine grosse Chance, sowohl die Behandlungsqualität zu verbessern wie auch die Leistungen effizienter zu erbringen.
In der Detailberatung entschied die Kommission mit 18 zu 8 Stimmen, dass die Versicherer eines oder mehrere integrierte Versorgungsnetze anbieten müssen, die von den Versicherern unabhängig sind. Mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die Kommission einen Antrag ab, den medizinischen Telefondienst in die Vorlage aufzunehmen. Dieser war in den dringenden KVG-Massnahmen vom Bundesrat vorgeschlagen worden. Die SGK-N wird ihre Beratung am 25. und 26. Februar 2010 fortsetzen.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.