IV: Nationalrätliche Kommission will Sanierungsgesetz anpassen

29. Januar 2010 News

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) sagte Ja zur Anpassung des Sanierungsgesetzes der Invalidenversicherung (IV). Damit soll die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV erst Anfang 2011 in Kraft treten.

Die nationalrätliche Kommission beantragte mit 16 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, der Änderung des Bundesgesetzes über die Sanierung der IV zuzustimmen. Damit soll Gesetz vom Juni 2008 zeitlich an den Bundesbeschluss vom Juni 2009 über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung angepasst werden. Volk und Stände hatten der Anpassung am 27. September 2009 zugestimmt. Mit diesem Ja sollen die Mehrwertsteuersätze vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2017 erhöht werden statt wie zunächst vorgesehen vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2016.

Nach dem Beschluss der SGK-N ändert sich jedoch materiell nichts am Sanierungsgesetz. Eine Minderheit beantragte zudem, dass anstelle der 5 Mrd. Fr., die aus dem AHV-Fonds an den neuen IV-Fonds übertragen werden sollen, dem IV-Fonds ein Bundesdarlehen in gleicher Höhe gewährt wird; dieses wäre zinslos und rückzahlbar.

Der Ständerat hatte die Vorlage bereits in der Wintersession 2009 gutgeheissen.