Die Vernehmlassung zur Verordnung über die kaufmännische Grundbildung läuft. Auch Unternehmen haben die Möglichkeit, sich über ihre Verbände daran zu beteiligen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird eine konsolidierte Stellungnahme einreichen.
| Roland A. Müller
Das Ausbildungs- und Prüfungsreglement für angehende Kaufleute wird durch eine neue Bildungsverordnung ersetzt – als Folge des Berufsbildungsgesetzes von 2004. Gezielte Verbesserungen sollen zudem die betriebliche Bildung flexibler und einfacher machen. 21 Branchenorganisationen haben die Anpassungen gemeinsam vorangetrieben. Die Neuerungen werden voraussichtlich ab 2012 greifen. Der neue Bildungsplan führt den 2003 mit der neuen kaufmännischen Grundbildung (NKG) eingeschlagenen Weg konsequent weiter.
Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den ausbildenden Betrieben werden nach der Vernehmlassung branchenspezifisch informiert und allenfalls geschult. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, sich über ihre Verbände an der laufenden Vernehmlassung zu beteiligen. Unterlagen und Factsheets zur Vernehmlassung – das Verfahren läuft bis zum 4. Juli 2011 – und zum Projekt unter: www.commref.ch
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.