Finanzhilfen für Chancengleicheit im Betrieb: Neu ohne Eingabetermin

16. Februar 2010 News

Unternehmen können Finanzhilfen vom Bund beantragen, um Massnahmen zur Chancengleichheit von Frau und Mann zu realisieren. Sie sind neu nicht mehr an ein Eingabedatum gebunden.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) fördert mit Finanzhilfen die Chancengleichheit im Erwerbsleben. Seit 2009 können auch Unternehmen für ihre Projekte zur Gleichstellung Finanzhilfe beantragen.

Die Finanzhilfen sind in erster Linie für Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden vorgesehen. Will ein Unternehmen die Chancengleichheit bei den Mitarbeitenden fördern, kann für ein entsprechendes Projekt eine Unterstützung beantragt werden.
Mindestens 50 % des Projektaufwands (Arbeitsleistung, Finanzen) müssen als Eigenleistung erbracht werden. Das EBG hat auf Grund von Rückmeldungen aus Betrieben entschieden, vom bisherigen System mit einem jährlich einzuhaltenden Eingabetermin abzurücken.

Neu können Unternehmen – nebst Non-profit-Organisationen und Verwaltungseinheiten – für interne Projekte jederzeit ein Gesuch einreichen. Der Entscheid über das Gesuch erfolgt in der Regel innert 10 Wochen ab Einreichung.