Bundesrat gibt Kontingente für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten frei

28. April 2010 News

Der Bundesrat hat über die Kontingente für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern von ausserhalb der EU/EFTA für die zweite Hälfte 2010 entschieden. Er hat 1000 Aufenthalts- und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen freigegeben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Bundesrat die Anliegen der Wirtschaft gehört und ihre Bedürfnisse ernst genommen hat.

Mit der Freigabe von weiteren 1000 Aufenthalts- und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schweizer Wirtschaft auch für die zweite Jahreshälfte 2010 genügend Bewilligungen für qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen, teilte er mit. Die Regierung hatte letzten Dezember angesichts der stark gestiegenen Arbeitslosigkeit entschieden, die Zahl der Bewilligungen für Arbeitskräfte ausserhalb der EU/EFTA im Vergleich zum Vorjahr zu halbieren.

Frühere Reaktion dank positiveren Konjunkturaussichten
Der Bundesrat gab lediglich 2000 Aufenthaltsbewilligungen (B- Bewilligungen) und 3500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L- Bewilligungen) frei. Er kündigte aber schon damals an, die Lage Mitte Jahr zu überprüfen und dann nochmals einen Entscheid zu treffen. Angesichts der mittlerweile deutlich positiveren Konjunkturaussichten hat der Bundesrat nun schon früher die Weichen gestellt. Eine Rolle dürften aber auch die Interventionen der Wirtschaft gespielt haben. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband wies verschiedentlich darauf hin, dass durch die Kürzung der Zahl der Bewilligungen Engpässe entstanden. Für dringend benötigte Spezialisen waren keine Kontingente mehr vorhanden. Dies bestätigten auch die Reaktionen verschiedener Wirtschaftszweige.

Auch wenn die Arbeitslosigkeit weiterhin auf hohem Niveau stagniere, bestehe ein Bedarf an gut qualifizierten Arbeitskräften, welche international tätige Firmen weder hierzulande noch in den EU- oder EFTA-Staaten rekrutieren könnten, schreibt der Bundesrat. Konkret erhöht er das Jahreskontingent auf die Höhe der letzten Jahre. Mit 3000 B-Bewilligungen und 8000 L-Bewilligungen verschiebt der Bundesrat den Akzent auf die kurzfristigen Aufenthaltsbewilligungen mit einer Maximaldauer von 24 Monaten.

Inländische Arbeitskräfte haben Vorrang
Gegenüber dem Vorjahr reduziert er die Gesamtzahl der längerfristigen B-Bewilligungen um 1000. Gleichzeitig erhöht er die Zahl der Kurzaufenthaltsbewilligungen um 1000. Diesen Schritt begründet der Bundesrat damit, dass die L-Bewilligungen keine ständige Zuwanderung ermöglichten und langfristig keinen Effekt auf den Arbeitsmarkt hätten. Er messe der Einhaltung des Vorrangs inländischer Arbeitskräfte sowie für Personen aus EU- und EFTA-Staaten unverändert oberste Priorität bei. Der Bundesrat unterstreicht, Bewilligungen dürften nur an Drittstaatsangehörige erteilt werden, deren Anstellung einem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspreche.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Bundesrat die Anliegen der Wirtschaft gehört und ihre Bedürfnisse ernst genommen hat. Insbesondere anerkennt er, dass mit der raschen Entscheidung die Unsicherheit über die weitere Entwicklung ausgeräumt und so auch den Kantonen ermöglicht wird, ihre Bewilligungspraxis wieder zu festigen.

Längerfristig wird allerdings auch die Frage gestellt werden müssen, ob die heute angewandten Kriterien noch den heutigen Bedürfnissen entsprechen. Auch die Abläufe bei der Bewilligungserteilung sind zu überprüfen.