Angriffe gegen die Personenfreizügigkeit widerlegt

26. Mai 2011 News

Die Personenfreizügigkeit stärkt den Arbeitsmarkt und das Wirtschaftswachstum in der Schweiz. Sie führt weder zu Lohndumping noch zur missbräuchlichen Einwanderung in die schweizerischen Sozialwerke. Zu diesem Befund kommt der neueste Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU. Er bestätigt damit das Engagement des Schweizerischen Arbeitgeberverbands für die Arbeitsmarktöffnung zur EU.

An einer Medienkonferenz hat das Seco heute zusammen mit Vertretern der Sozialpartner den 7. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU vorgestellt. Der Bericht kommt wie seine Vorgänger zu folgendem Befund:

  • Die Zuwanderung folgt der konjunkturellen Entwicklung und den Bedürfnissen der Wirtschaft. Sie nahm im Boom von 2006 bis 2008 stark zu und ermöglichte erst die volle Realisierung der Wachstumschancen, welche diesen Boom antrieben. Sie ging im Gefolge der Rezession wieder zurück, aber nicht so stark wie zunächst erwartet, weil die Schweiz auch in der Rezession keinen scharfen anhaltenden Beschäftigungseinbruch erlebte.
  • Die Zuwanderung erfolgt überwiegend in Ergänzung zum inländischen Arbeitskräfte-Angebot und zeigt nur marginale Verdrängungseffekte. Die Nachfragesteuerung bringt eine differenzierte Arbeitskräfte-Allokation entsprechend der Entwicklung der verschiedenen Branchen und Unternehmen.
  • Verlauf und Struktur der Arbeitslosigkeit zeigen auch nach Einführung des Freien Personenverkehrs die zuvor beobachteten Muster. Wichtig ist vor allem die Tatsache, dass die deutliche Differenz zwischen den Arbeitslosenquoten der Schweizer und der Ausländer in erster Linie auf die hohe Arbeitslosigkeit der schon lange in der Schweiz weilenden Drittstaatsangehörigen zurückgeht.
  • Der Freie Personenverkehr hatte umgekehrt während der Rezession einen positiven Einfluss auf die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung, indem die qualifizierten und gut verdienenden Neu-Zuwanderer mit ihrer Nachfrage nach Wohnraum, Konsumgütern und Dienstleistungen der Binnenwirtschaft starke Impulse gaben.
  • Die Lohnentwicklung und die Lohnstrukturen wurden durch die Zuwanderung nicht signifikant beeinflusst. Bei den unteren Lohnklassen ist kein genereller Lohndruck und teilweise sogar eine Verbesserung festzustellen. Der leicht dämpfende Effekt in den höheren Lohnklassen entlastet die hohen schweizerischen Arbeitskosten ein wenig und ist sozialpolitisch unbedenklich.
  • Die Öffnung unseres Arbeitsmarkts für EU-Arbeitskräfte führt nicht zum «Sozialtourismus». In der Invalidenversicherung war bei den EU-27/EFTA-Staatsangehörigen die Entwicklung der Rentenfälle seit 1999 bedeutend besser als bei den Schweizern! Schlechter als die Schweizer schneiden dagegen die meist schon vor längerer Zeit zugewanderten Drittstaatsangehörigen ab. In der Arbeitslosenversicherung bezahlen die EU-27/EFTA-Staatsangehörigen fast ebenso viele Leistungen, wie sie Beiträge beziehen; auch hier kommen die grossen Belastungen von den früheren Zuwanderern. Die Zahl der EL-Bezüger aus den EU-27/EFTA-Staaten ist rückläufig, und ihre Sozialhilfequoten liegen nicht sehr weit über jener der Schweizer. Insgesamt sind die neuen Zuwanderer bedeutende Nettozahler in die 1. Säule, was uns u.a. etwas mehr Zeit für die Revision der AHV gibt.

Der Bericht widerlegt damit einmal mehr die  Gegner der Personenfreizügigkeit, welche vor einer unumkehrbaren Eigendynamik der Zuwanderung, vor der Verdrängung der schweizerischen Arbeitskräfte, vor Lohndumping und vor dem Missbrauch der schweizerischen Sozialwerke warnen.

Bestätigtes Engagement des Schweizerischen Arbeitgeberverbands
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) sieht sich durch den Bericht in seinem Engagement für die Personenfreizügigkeit bestätigt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Analysen erscheint die Personenfreizügigkeit als Gewinn für die Schweiz und als notwendige Voraussetzung für ihre weitere wirtschaftliche Prosperität. Dabei übersieht der SAV keineswegs die Begleiterscheinungen der Personenfreizügigkeit auf dem Immobilienmarkt, bei der Belastung der Infrastruktur oder im gesellschaftlichen Bereich. Nach seiner Überzeugung können aber diese Folgen mit einer guten Politik soweit abgefedert werden, dass die Gesamtbilanz deutlich positiv bleibt.

Wer die Personenfreizügigkeit abschaffen will, der nimmt nach Auffassung des SAV eine drastische Schwächung des Standorts Schweiz in Kauf. Den hiesigen Unternehmen ginge nämlich nicht nur die Arbeitsmarktöffnung zur EU verloren, sondern sie würden wegen der Guillotine-Klausel auch alle Vorteile der Bilateralen I, insbesondere den diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt, verlieren. Statt eine solche wirtschaftspolitische und in der Folge auch sozialpolitische Hochrisiko-Übung zu initiieren, sollten die politischen Parteien zusammen mit der Wirtschaft und der Gesellschaft eine konstruktive Diskussion über die Abfederung der Begleiterscheinungen der Zuwanderung führen.