Flankierende Massnahmen: Wirtschaftskommission des Nationalrats schiesst übers Ziel hinaus

28. März 2012 News

Die nationalrätliche Wirtschaftskommission hat die Vorlage des Bundesrats zur Ergänzung der flankierenden Massnahmen behandelt und beantragt dem Plenum, diese gutzuheissen. Zusätzlich beantragt sie eine wesentliche Verschärfung: Firmen sollen neu dafür haftbar gemacht werden, wenn von ihnen engagierte Subunternehmen die schweizerischen, gesetzlichen Mindestanforderungen bezüglich Löhnen und Arbeitsbedingungen nicht einhalten (Solidarhaftung).

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt die bundesrätlichen Vorschläge zur Ergänzung der flankierenden Massnahmen, d.h.

  • die Einführung einer Dokumentationspflicht sowie von Sanktionsmöglichkeiten zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit;
  • die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber schweizerischen Arbeitgebern, die gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen gemäss Artikel 360a im Obligationenrecht (OR) verstossen;
  • die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen Dienstleistungssperren;
  • die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Weiterleitung kantonaler Sanktionsentscheide an die paritätischen Kommissionen und
  • den Einbezug von Bestimmungen über Sanktionen und Kontrollkosten in die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen.

Mit dem Zusatzantrag, den Erstunternehmern eine voraussetzungslose Solidarhaftung für Verstösse ihrer Subunternehmer gegen schweizerische Vorschriften bezüglich der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen aufzuerlegen, schiesst die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats dagegen übers Ziel hinaus.

Damit werden grundlegende Prinzipien des schweizerischen Privatrechts bezüglich der Verantwortung der einzelnen Rechtssubjekte in Frage gestellt. Wenn Unternehmungen für Handlungen ihrer Zulieferanten haften, die sie weder mit Weisungs- noch mit Kontrollrechten steuern können, werden die Arbeitsteilung und die optimale Organisation der Wertschöpfungsketten behindert. Der Antrag der WAK des Nationalrats ist umso fragwürdiger, als eine Arbeitsgruppe des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) unter Beizug von Experten bis im Sommer die rechtlichen Implikationen der Solidarhaftung ausloten sollte.