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Arbeitsmarkt News

Flankierende Massnahmen: Wirtschaftskommission des Nationalrats schiesst übers Ziel hinaus

Die nationalrätliche Wirtschaftskommission hat die Vorlage des Bundesrats zur Ergänzung der flankierenden Massnahmen behandelt und beantragt dem Plenum, diese gutzuheissen. Zusätzlich beantragt sie eine wesentliche Verschärfung: Firmen sollen neu dafür haftbar gemacht werden, wenn von ihnen engagierte Subunternehmen die schweizerischen, gesetzlichen Mindestanforderungen bezüglich Löhnen und Arbeitsbedingungen nicht einhalten (Solidarhaftung).

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt die bundesrätlichen Vorschläge zur Ergänzung der flankierenden Massnahmen, d.h.

Mit dem Zusatzantrag, den Erstunternehmern eine voraussetzungslose Solidarhaftung für Verstösse ihrer Subunternehmer gegen schweizerische Vorschriften bezüglich der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen aufzuerlegen, schiesst die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats dagegen übers Ziel hinaus.

Damit werden grundlegende Prinzipien des schweizerischen Privatrechts bezüglich der Verantwortung der einzelnen Rechtssubjekte in Frage gestellt. Wenn Unternehmungen für Handlungen ihrer Zulieferanten haften, die sie weder mit Weisungs- noch mit Kontrollrechten steuern können, werden die Arbeitsteilung und die optimale Organisation der Wertschöpfungsketten behindert. Der Antrag der WAK des Nationalrats ist umso fragwürdiger, als eine Arbeitsgruppe des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) unter Beizug von Experten bis im Sommer die rechtlichen Implikationen der Solidarhaftung ausloten sollte.

Ihre Ansprechperson

Daniella Lützelschwab

Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)

daniella.luetzelschwab@arbeitgeber.ch

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