Der Arbeitgeberverband ist dezidiert gegen eine «Behindertenquote» in Firmen

5. November 2010 News

Die Sozialkommission des Nationalrats will, dass Betriebe mit mehr als 250 Angestellten 1% ihrer Arbeitsplätze für Handicapierte reservieren müssen. Mit dieser Quote will die Kommission möglichst viele IV-Rentner wieder in den Arbeitsmarkt zurückführen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die Einführung einer Integrationsquote dezidiert ab.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) sprach sich mit 14 zu 12 Stimmen für die 1%-Quote aus. Die Quote soll sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für die Privatwirtschaft gelten. Firmen, welche die Quote nicht erfüllen, sollen eine Entschädigung zahlen müssen. Diese soll dem Jahresbetrag einer IV-Minimalrente entsprechen.

Betroffene würden als «Quoten-Integrierte» geduldet
Wie die Kommissionspräsidentin vor den Medien in Bern sagte, sollen die Firmen jene Behinderten anstellen müssen, denen im Rahmen der Revision der Invalidenversicherung (IV) die Rente gekürzt oder gestrichen wurde. Mit der 6. IV-Revision sollen 16 800 IV-Rentner wieder eine Stelle finden. Die Quoten-Regelung soll nur bis 10 Jahre nach Inkrafttreten der 6. IV-Revision gelten. Die Quote solle den nötigen Impuls zur Schaffung von genügend Behindertenarbeitsplätzen setzen, sagte die Kommissionspräsidentin.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt die Einführung einer Quote dezidiert ab. Eine arbeitgeberbezogene Integrationsquote, kombiniert mit einem Bonus-/Malussystem, ist seiner Meinung nach nicht zielführend. Zwang und Quoten schaffen schlechte Voraussetzungen, um Handicapierte in eine für sie angenehme Arbeitsumgebung zu integrieren. Betroffene würden in Betrieben als «Quoten-Integrierte» geduldet und ausgegrenzt. Sie würden nicht als vollwertige Mitarbeitende in die Belegschaft aufgenommen. Solche Vorgaben haben sich auch im Ausland nicht bewährt.

Integration von Handicapierten nicht allein auf Arbeitgeber abwälzen
Mit Quoten und Ersatzabgaben würde zudem auf kaltem Weg eine Arbeitgebersteuer eingeführt und damit vom paritätischen Finanzierungsteil der IV abgewichen. Denn einerseits haben gewisse Arbeitgeber schon aufgrund ihrer Tätigkeit oder Betriebsgrösse nicht die Möglichkeit, Handicapierte zu integrieren – für sie wäre der Malus somit eine unausweichliche Steuer. Anderseits müssten die Arbeitgeber alleine für die Lösung eines Problems gerade stehen, welche nicht nur sie, sondern die ganze Gesellschaft betrifft.