Umstrittene Deckungsgrade für öffentlich-rechtliche Pensionskassen

25. Juni 2010 News

Die Sozialkommission des Nationalrats will, dass Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von 80% erreichen sollen. Sie empfiehlt damit ihrem Rat, auf den Vorschlag des Ständerats einzuschwenken. Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von 80% erreichen. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) empfiehlt ihrem Rat knapp mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf diesen Vorschlag des Ständerats einzuschwenken. Derzeit liegen zwei Minderheitsanträge vor, diese Zielgrössen auf 70%, respektive 90% festzulegen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen innert 40 Jahren voll ausfinanziert werden müssen.

Angesichts der Drohkulisse eines Standesreferendums senkte der Ständerat die Zielvorgabe auf 80%. Laut der Präsidentin der SGK-N werden die Kosten dieser Variante für Kantone und Gemeinden auf 10 Mrd. Fr. geschätzt. Ist das Ziel ein Deckungsgrad von 70%, würde das 4,4 Mrd. Fr. kosten. Bei 90% wären es 17 Mrd. Fr. und bei 100% 30 Mrd. Fr.

In der Frage der Aufhebung der Staatsgarantie will die SGK-N höhere Anforderungen stellen als der Bundesrat. Dieser will sie bereits aufheben, wenn die Kassen voll ausfinanziert sind. Die SGK-N will die Staatsgarantie erst aufheben, wenn zusätzlich genügend Reserven gebildet worden sind. In der Gesamtabstimmung empfiehlt die SGK-N ihrem Rat die Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen zur Annahme.