Umstrittene Deckungsgrade für öffentlich-rechtliche Pensionskassen
| Roland A. Müller
Die Sozialkommission des Nationalrats will, dass Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von 80% erreichen sollen. Sie empfiehlt damit ihrem Rat, auf den Vorschlag des Ständerats einzuschwenken. Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von 80% erreichen. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) empfiehlt ihrem Rat knapp mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf diesen Vorschlag des Ständerats einzuschwenken. Derzeit liegen zwei Minderheitsanträge vor, diese Zielgrössen auf 70%, respektive 90% festzulegen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen innert 40 Jahren voll ausfinanziert werden müssen.
Angesichts der Drohkulisse eines Standesreferendums senkte der Ständerat die Zielvorgabe auf 80%. Laut der Präsidentin der SGK-N werden die Kosten dieser Variante für Kantone und Gemeinden auf 10 Mrd. Fr. geschätzt. Ist das Ziel ein Deckungsgrad von 70%, würde das 4,4 Mrd. Fr. kosten. Bei 90% wären es 17 Mrd. Fr. und bei 100% 30 Mrd. Fr.
In der Frage der Aufhebung der Staatsgarantie will die SGK-N höhere Anforderungen stellen als der Bundesrat. Dieser will sie bereits aufheben, wenn die Kassen voll ausfinanziert sind. Die SGK-N will die Staatsgarantie erst aufheben, wenn zusätzlich genügend Reserven gebildet worden sind. In der Gesamtabstimmung empfiehlt die SGK-N ihrem Rat die Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen zur Annahme.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.