Keine unbegrenzten Solidaritätsbeiträge in der Arbeitslosenversicherung

1. Februar 2013 News

Um die Arbeitslosenversicherung (ALV) schneller zu entschulden, soll nach dem Willen des Parlaments künftig auch auf Einkommen über 315’000 Franken ein Solidaritätsbeitrag erhoben werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist für einen gesunden Haushalt der ALV, lehnt die Deplafonierung des Solidaritätsprozents in seiner Vernehmlassung jedoch ab.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist mit über 5 Milliarden Franken verschuldet. Deshalb wird seit 2011 auf Lohnanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken ein zusätzliches Beitragsprozent erhoben. Mit einer Motion verlangt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats, die Plafonierung dieses Solidaritätsprozents bei 315’000 Franken aufzuheben. Damit könnte die ALV gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft um weitere gut 90 Millionen Franken jährlich entschuldet werden. Bundesrat und Parlament haben sich für die entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ausgesprochen und dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

Gegen eine stärkere Umverteilung
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt nach oben unbegrenzte Solidaritätsbeiträge aus mehreren Gründen ab: Erstens verstossen sie gegen das – bereits mit der heutigen Regelung strapazierte – Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung, denn der maximal versicherte Jahresverdienst bliebe bei 126’000 Franken.

Zweitens führte die Deplafonierung zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten und damit zu einer weiteren Verteuerung des Produktionsfaktors Arbeit. Drittens wurde das Gesetz erst vor zwei Jahren geändert, wobei das Parlament damals die jetzt kritisierte längere Entschuldungsdauer bewusst in Kauf genommen hatte. Schliesslich ist zu befürchten, dass die Deplafonierung des Solidaritätsprozents jene Kräfte unterstützt, die eine allgemeine Deplafonierung der ALV-Beiträge verlangen.