Die Stärken sehen, nicht das Defizit

10. Februar 2017 Medienbeiträge

Behinderte Menschen einstellen: Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik beim Schweizerischen Arbeitgeberverband und Präsident von Compasso, ermutigt Firmen zu diesem Schritt. Denn es mache sich für alle Parteien bezahlt.

Behinderte Menschen dürfen im öffentlichen Leben nicht diskriminiert werden. So verlangt es die UNO-Behindertenkonvention, welche die Schweiz im April 2014 ratifiziert hat. Haben sie wirklich die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
Zuerst müssen wir uns klar werden, wovon wir überhaupt reden. Wer an Behinderte denkt, hat oft ein klassisches Bild vor sich: Menschen mit schwersten gesundheitlichen Einschränkungen. In Realität ist es viel differenzierter. In der Schweiz leben rund 1,6 Millionen Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Diese führen dazu, dass jemand nicht alles machen kann. Es heisst aber nicht, dass diese Person deswegen arbeitsunfähig ist. Die inklusive Gesellschaft, wie sie die UNO-Konvention anstrebt, muss sich fragen: Was bringt jemand mit, wo sind seine Stärken und wie kann man sie einsetzen? Wenn man danach vorgeht, ist das die beste Garantie dafür, dass es nicht zur Diskriminierung kommt.

Das tönt sehr edel. Aber in der Realität ist es selbst für Menschen ohne Behinderung schwierig, eine Arbeit zu finden. Da erscheint der Gedanke der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt geradezu als Illusion.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es kein Recht auf Arbeit gibt. Unabhängig davon, ob jemand beeinträchtigt ist oder nicht. In den letzten zehn Jahren hat hierzulande jedoch ein wichtiges Umdenken eingesetzt, ausgelöst durch die dringend notwendige Sanierung der Invalidenversicherung. Die klassische Rentenversicherung wurde mit den zahlreichen Reformen immer mehr zur Eingliederungsversicherung. Heute ist man bestrebt, die Arbeitsmarktfähigkeit wenn immer möglich zu erhalten – statt Menschen vorschnell zu Rentnern zu machen. Nehmen wir das Beispiel von einem jungen Schreiner, der bei einem Arbeitsunfall eine Hand verliert. Früher hätte er eine IV-Rente erhalten; heute wird im Zusammenspiel mit den Versicherungen nach einer sinnvollen Wiedereingliederung gesucht. Entscheidend ist, dass das Umfeld professionell reagiert. Der Verein Compasso leistet hier einen wichtigen Beitrag, indem er Arbeitgebern die nötigen Instrumente in die Hand gibt.

Aktuelle Zahlen belegen aber, dass sich die Zahl an jungen IV-Rentnern in den vergangenen 20 Jahren fast verdreifacht hat. Meist liegen psychische Probleme vor.
Diese Zahl muss uns tatsächlich Sorgen bereiten. Es ist alarmierend, dass immer mehr junge, gut qualifizierte Menschen wegen psychischen Schwierigkeiten aus dem Arbeitsprozess ausscheiden oder den Eintritt gar nie schaffen. Eine aktuelle Studie zeigt: In den letzten zehn Jahren gelang es, die Zahl der IV-Neurentner, übers Ganze betrachtet, zu halbieren. 75’000 Menschen mit einer Beeinträchtigung konnten jährlich im Arbeitsmarkt verbleiben. Bei den unter Dreissigjährigen hingegen blieb die Zahl der Neurentner stabil. Von dieser Gruppe werden jedes Jahr 30’000 Personen neu berentet. Würden die Betroffenen besser begleitet, könnte gemäss Studie sicher die Hälfte von ihnen ganz oder teilweise in die Arbeitswelt eingegliedert werden. Darauf muss unser Fokus liegen.

Was ist mit den Menschen, die durch Unfall oder Krankheit bereits aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind?
Der Prozess der Reintegration ist wesentlich aufwendiger, aber nicht aussichtslos. Auch Menschen mit Behinderung im herkömmlichen Sinn können, wenn sie richtig eingesetzt werden, im ersten Arbeitsmarkt ihre volle Leistungsfähigkeit entfalten. Das ist ja gerade der Gedanke der Inklusion. Compasso möchte die Unternehmen motivieren, solche Menschen einzustellen. Denn sie sind erfahrungsgemäss besonders motiviert und loyal. Es ist eine Win-win-Situation: Ein Gewinn für die betroffene Person, die Versicherungen und für den Arbeitgeber. Dieser verbessert seine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt sowie seine Reputation in der Öffentlichkeit. Und er leistet einen wichtigen Beitrag, um dem demografisch bedingten Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Eignet sich jeder Betrieb dazu, behinderte Menschen einzustellen?
Fast jeder – nicht aber jeder Arbeitsplatz für jede Person. Beeinträchtigte Menschen können vielen Tätigkeiten nachgehen. Geistig Behinderte haben zwar je nach Grad der Beeinträchtigung eine langsamere Auffassungsgabe und als Folge eine geringere Anpassungsfähigkeit. Sie können aber einfache handwerkliche Arbeiten oft gut ausführen. Noch vor zehn Jahren wäre es undenkbar gewesen, dass jemand mit Down-Syndrom eine Gärtnerlehre abschliesst. Heute ist das Realität.

Wenn es sich doch für alle Beteiligten lohnt: Wäre es nicht sinnvoll, die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen und eine Quotenregelung einzuführen?
Quoten sind in der Schweiz nicht praktikabel, weil 90 Prozent der Arbeitgeber weniger als 15 Angestellte beschäftigen. Zudem sorgen sie für falsche Anreize. Wir wollen ja erreichen, dass möglichst wenige Menschen überhaupt aus dem Erwerbsleben ausscheiden, statt einen kleinen Teil von ihnen nach der Verrentung wieder einzugliedern.

Die Kehrseite der Medaille ist doch, dass der Druck auf behinderte Menschen zunimmt, arbeiten zu müssen.
Meiner Meinung nach ist es nie ein Vorteil, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu sein. Aber natürlich muss es bei der Inklusion darum gehen, Potenzial zu nutzen und nicht Druck auszuüben. Wenn es die Gesundheit nicht zulässt, dass jemand arbeitet, hat die IV selbstverständlich unverändert ihre Berechtigung als Rentenversicherung. Um die wichtige soziale Institution auch in Zukunft als Auffangbecken zu erhalten, muss das Blatt aber gewendet werden. Die finanzielle Schieflage – die IV hat immer noch gut zwölf Milliarden Franken Schulden – hat mit Fehlentwicklungen zu tun, die definitiv zu korrigieren sind.

Das Interview mit Martin Kaiser ist in der Zeitschrift «reformiert.» erschienen.