Weiterbildungsgesetz: Ständerat besteht auf Appell an Arbeitgeber

5. März 2014 News

Der Ständerat will im Weiterbildungsgesetz festschreiben, dass die Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden «begünstigen» müssen. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) dürfen daraus jedoch keine Rechtspflichten für die Arbeitgeber entstehen. In einem zweiten Punkt entschied der Ständerat ganz im Sinne des SAV: Eine staatliche Qualitätssicherung aller Weiterbildungsangebote soll es laut Ständerat nicht geben.

Der Ständerat will beim Weiterbildungsgesetz (WeBiG) die Arbeitgeber mehr in die Verantwortung nehmen. Im Unterschied zum Nationalrat besteht er darauf, im WeBiG einen Appell an die Arbeitgeber festzuschreiben. In erster Linie soll Weiterbildung zwar eigenverantwortlich funktionieren, die Arbeitgeber sollen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden aber «begünstigen». In Ergänzung soll der Staat dazu beitragen, dass sich die Arbeitnehmer ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hatte sich dafür starkgemacht, den Appell an die Arbeitgeber aus dem WeBiG-Entwurf zu streichen. Wichtig ist, dass aus einem solchen rahmengesetzlichen Appell keine individuellen Rechtspflichten entstehen. Während bürgerliche Räte eher von einer moralischen Verantwortung und einem günstigen Weiterbildungsumfeld ausgehen, spricht Ständerat und Gewerkschaftsbund-Präsident Paul Rechsteiner nämlich von einer «Verpflichtung der Arbeitgeber, die Weiterbildung nicht zu behindern».

Entgegen seiner Kommissionsmehrheit lehnt es der Ständerat überdies ab, dass alle – auch private – Weiterbildungsanbieter ihre Leistungen (u.a. Kurse, Seminare, Privatunterricht) qualitätssichern müssen. Der Entscheid ist aus Sicht des SAV richtig. Andernfalls wäre es zu gravierenden ordnungspolitischen und bürokratischen Eingriffen in den freien Weiterbildungsmarkt gekommen.

Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat (Behandlung am 17. März). Differenzen zwischen National- und Ständerat gibt es nun insbesondere noch bei der Verantwortung der Arbeitgeber, bei der (kostenlosen) Berufs- und Studienberatung, bei den Wettbewerbsregeln sowie beim Punkt Projektförderung.