Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Verordnung zum Weiterbildungsgesetz, wie sie der Bundesrat entworfen hat. Richtigerweise konzentriert sie sich auf das Wesentliche bzw. auf diejenigen Bereiche, für die das Gesetz eine Finanzierung vorsieht. Es geht in der Verordnung also insbesondere um die Förderung und den Erhalt von Grundkompetenzen bei Erwachsenen und um eine Präzisierung der Finanzhilfen.
Es ist allerdings wichtig, dass der im Weiterbildungsgesetz eingeführte Begriff «Organisationen der Weiterbildung» nicht den Blick auf die zentralen Akteure der Weiterbildung verstellt. Diese sind: Teilnehmer, Arbeitgeber, öffentliche Hand und private Anbieter. Organisationen der Weiterbildung sollen im öffentlichen Interesse klar definierte Leistungen für diese Akteure erbringen. Gleichzeitig muss die Verordnung Ziel- und Interessenkonflikte verhindern, die durch diese Organisationen im Weiterbildungssystem entstehen können. Wichtig auch: Damit das Ziel des Weiterbildungsgesetzes – Förderung und Erhalt von Grundkompetenzen bei Erwachsenen – realistisch bleibt, braucht es einen Dialog mit den Arbeitgebern auf allen Stufen (Betriebe, Branchen- und Regionalverbände, Dachverbandsebene).