Obwohl sich die Vorlage primär an die Zivilgesellschaft richtet, könnte sie sich auch auf die Unternehmen in ihrer Rolle als Arbeitgeber auswirken. Dies über das Konzept der «umfassenden Mitwirkung» bzw. der «Partizipation», das aus der UNO-Kinderrechtskonvention abgeleitet wird. In der Schweiz mit ihrer dualen Berufsbildung sind die Lehrbetriebe bedeutende Ausbildungsstätten von Jugendlichen. Durch eine verfassungsmässige Verankerung von Mitwirkungsrechten von Kindern und Jugendlichen wäre zweifellos mit staatlichem Druck zur Förderung von Partizipationsmodellen in Unternehmen, mit der Forderung nach Lehrlingsvertretungen in den Betrieben, der Ausweitung von gesetzlichen Jugendurlauben oder zusätzlichen Vorschriften im Bereich Jugendarbeitsschutz zu rechnen.
Diese Diskussion ist ein typisches Beispiel dafür, wie neue – in ihrer Wirkung äusserst vage – Verfassungsgrundlagen durch programmatische, also nicht direkt anwendbare, internationale Konventionen inspiriert werden, ohne dass dazu ein ausgewiesener Bedarf vorhanden ist. So ist erst seit 2013 das Kinder-und Jugendförderungsgesetz KJFG in Kraft. Dieses verfolgt bereits das Ziel, das Wohlbefinden und die Verantwortung sowie die soziale, kulturelle und politische Integration von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Zudem unterstützt es die politische Partizipation von Jugendlichen auf Bundesebene. In der Berufsbildung bestehen explizite Regelungen zum Einbezug der Arbeitnehmerorganisationen – auch in ihrer Funktion als Vertreter der Interessen der Lernenden – sowie zu den Mitspracherechten der Jugendlichen.