Steuervorlage 17 und AHV nur ohne Lohnbeiträge

6. Juli 2018 Medienmitteilungen

Die Sozialkommission des Nationalrats fordert die Wirtschaftskommission in einem Mitbericht dazu auf, bei der Verknüpfung von Steuervorlage 17 und AHV auf Lohnbeiträge zur Finanzierung der AHV zu verzichten. Stattdessen will die Sozialkommission zu Recht den Bundesbeitrag an die AHV stärker erhöhen und die Finanzierung mit der Angleichung des Rentenalters ergänzen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat sich als federführende Kommission in der Sozialpolitik mit der Verknüpfung von Steuervorlage 17 und AHV befasst. In ihrem Mitbericht ruft sie die für die Steuervorlage zuständige Wirtschaftskommission (WAK-N) dazu auf, bei der Verknüpfung des Steuerdossiers mit der AHV auf Lohnbeiträge zugunsten der 1. Säule zu verzichten und stattdessen einen höheren Bundesanteil für die Finanzierung vorzusehen. Zudem soll die Vorlage mit der Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann ergänzt werden, damit sie auch einen strukturellen Beitrag an die Sicherung der Renten trotz demografischer Alterung leistet.

Die Arbeitgeber begrüssen den Kommissionsentscheid, der ihren Bedenken Rechnung trägt. Sie hatten sich von Anfang an kritisch zur sachfremden Verknüpfung von Steuer- und Sozialpolitik geäussert. Falls die Politik jedoch an einer Verknüpfung festhält, ist aus Sicht der Arbeitgeber bei der Gegenfinanzierung der AHV auf Lohnbeiträge zu verzichten. Sie werden für die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Rahmen der BVG-Reform gebraucht. Stattdessen haben die Arbeitgeber vorgeschlagen, dass der Bund seinen Beitrag an die AHV stärker erhöht. Diese Massnahme liesse sich finanzpolitisch nachvollziehen, da sie sich innerhalb der Bundesfinanzen bewegt und die Steuervorlage auch dem Bund zugutekommt.

Auch die Arbeitgeber betonen die Notwendigkeit einer raschen Steuerreform. Gesucht ist aber eine ausgewogene Lösung, welche die ebenso dringlichen Reformen von AHV und BVG nicht unnötig verzögert oder sogar verhindert. Nachdem bereits die nationalrätliche Finanzkommission das Konzept des Ständerats kritisiert hat, weist die SGK-N mit ihrem Mitbericht einen gangbaren Weg. Nun liegt es an der WAK-N, das Konzept so weiterzuentwickeln, dass zum einen eine mehrheitsfähige Steuervorlage möglich wird, die sich auch bei einer allfälligen Volksabstimmung behauptet. Zum anderen muss die WAK-N dafür sorgen, dass die notwendigen strukturellen Massnahmen für die AHV gelingen und die Sozialpartner in der Lage sind – wie vom Bundesrat beauftragt – auch für das BVG bis im Frühling 2019 eine zukunftsweisende Lösung zu präsentieren.

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