Sozialpolitik Altersvorsorge

Freiwillige Weiterarbeit nach dem Referenzalter soll gefördert werden

In der Sommersession wurden zwei Geschäfte zur Förderung der freiwilligen Weiterarbeit nach dem Referenzalter behandelt, die beide vom Ständerat angenommen wurden. Damit werden Personen, die nach dem ordentlichen Referenzalter freiwillig weiterarbeiten wollen, unterstützt.

Der Arbeitskräftemangel betrifft fast alle Branchen und macht sich entsprechend in allen Lebensbereichen immer bemerkbarer. Kein Wunder also, dass er in aller Munde ist. Um diesem entgegenzuwirken, braucht es nachhaltige und effektive Massnahmen, um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Dazu gehört, dass Personen freiwillig – auch nach dem ordentlichen Referenzalter – weiterarbeiten.  

Deshalb reichte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) zwei Motionen (25.3423 und 25.3424) ein, um die freiwillige Weiterarbeit gezielt zu fördern. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) handelt es sich hierbei um ein wirksames Massnahmenpaket. Einerseits soll der AHV-Freibetrag für die Arbeit nach dem Referenzalter angehoben werden. Zudem sollen die Rentenzuschläge erhöht werden, wenn der Rentenbezug aufgeschoben wird. Im Paket ebenfalls enthalten ist die Massnahme, dass in der geplanten AHV-Revision der bestehende Kürzungssatz bei Frühpensionierungen mindestens beibehalten oder erhöht wird. Damit bleibt die Flexibilität beim Pensionierungszeitpunkt erhalten, während Fehlanreize vermieden werden. Der Ständerat stützt in der Sommersession 2025 die Meinung des SAV und stimmt den beiden Motionen zu.  

Die Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit ist auch ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung der AHV. Dennoch führt langfristig betrachtet kein Weg an einer generellen Erhöhung des Referenzalters oder strukturelle Reformen mit ähnlicher Wirkung vorbei. Nur so kann eine nachhaltige Finanzierung der Schweizer Altersvorsorge sichergestellt werden.