Welche Rolle spielen Sozialpartner bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen? Dieser Frage ist ein Team der Fachhochschule Nordwestschweiz im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) nachgegangen. Die Ergebnisse dieser Studie wurden heute veröffentlicht.
Informationsaustausch zentral für erfolgreiche Wiedereingliederung
Die Rolle der Sozialpartner wurde anhand unterschiedlicher Länder untersucht. Eine Vergleichbarkeit sei zwar gemäss den Studienautorinnen und -autoren schwierig, es gebe aber gemeinsame Erkenntnisse. So zeige sich etwa, dass der Stellenerhalt einfacher zu organisieren ist als der Neueintritt in den Arbeitsmarkt. Wichtig ist gemäss der Studie insbesondere, dass die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Stellen und der Informationsaustausch gut funktionieren.
Anreizstrukturen statt Quotenregelungen für mehr berufliche Eingliederung
Weiter zeigt die Studie, dass der Erfolg beruflicher Eingliederung von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht von Quoten abhängig ist, sondern von Anreizstrukturen. Dieser Punkt ist aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) zentral: Eine Quotenregelung ist nicht zielführend und kann falsche Anreize setzen. Viel zielführender ist es, wenn der Arbeitgeber aus Überzeugung Personen mit Beeinträchtigungen einsetzt. Hierfür gibt es speziell für die Arbeitgeber das Netzwerk Compasso, das sie bei der Wiedereingliederung von betroffenen Personen unterstützt und einen breiten Fächer an Informationen zur Verfügung stellt. Damit soll es den Arbeitgebern einfacher wieder möglich sein, Personen mit einer Beeinträchtigung im Job zu behalten oder neu einzustellen.
Branchenspezifika bei der Wiedereingliederung berücksichtigen
Der SAV hat eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) unterschrieben. Im Rahmen dieser wurde das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP) branchenspezifisch angepasst und heisst neu «reWork Profil». Damit wird ein schrittweiser Wiedereinstieg nach einer krankheits- bzw. unfallbedingten Langzeitabsenz entlang der vorhandenen Ressourcen – unter Berücksichtigung der Branchenspezifika – ermöglicht. Compasso wurde mit der Umsetzung beauftragt; die Umsetzung der Massnahmen werden durch das BSV und den SAV begleitet und laufend überprüft.