Sozialpolitik Altersvorsorge

BVG-Mindestzinssatz soll 2026 nicht erhöht werden

Der BVG-Mindestzinssatz soll im kommenden Jahr bei 1,25 Prozent belassen werden. Dies empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diesen Vorschlag in der aktuellen Situation.

Für das kommende Jahr soll der Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge (BVG) bei 1,25 Prozent bleiben. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat entschieden, dem Bundesrat eine entsprechende Empfehlung vorzuschlagen.  

Der BVG-Mindestzinssatz legt den Zinssatz fest, mit dem die BVG-Altersguthaben in der obligatorischen Vorsorge mindestens verzinst werden müssen. Es kommt ihm dementsprechend eine Garantiefunktion zu. In die Berechnung des BVG-Mindestzinssatzes fliessen unterschiedliche Kriterien mit ein, wie etwa die finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen. 

Aufgrund der aktuellen Verzinsungspolitik, der tiefen Kapitalmarktrenditen und der Unsicherheiten an den Anlagemärkten wäre für den Schweizerischen Arbeitgeberverband auch eine leichte Senkung des Mindestzinssatzes in Frage gekommen. Er kann den Vorschlag der Kommission jedoch mittragen.  

Als nächstes entscheidet der Bundesrat, wie hoch er den BVG-Mindestzinssatz ansetzen möchte.