Für das kommende Jahr soll der Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge (BVG) bei 1,25 Prozent bleiben. Dies entschied heute der Bundesrat, der damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge folgt.
Aufgrund der aktuellen Verzinsungspolitik, der tiefen Kapitalmarktrenditen und der Unsicherheiten an den Anlagemärkten wäre für den Schweizerischen Arbeitgeberverband auch eine leichte Senkung des Mindestzinssatzes in Frage gekommen. Er trägt den getroffenen Entscheid jedoch mit.
Der Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge (BVG) legt fest, wie das Guthaben der Versicherten im obligatorischen Bereich mindestens am Vermögensertrag der Vorsorgeeinrichtungen partizipiert. Damit übernimmt er eine Garantie-Funktion; jede Vorsorgeeinrichtung bleibt aber frei, gestützt auf ihre konkrete Situation die Vorsorgeguthaben höher zu verzinsen. Der BVG-Mindestzinssatz wird unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren berechnet – so auch der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen.