Der Bundesrat hat heute kommuniziert, dass er die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» ablehnt und dafür einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet hat. Damit sollen die Anliegen der Initiative rascher und konkreter umgesetzt werden können. Bis Ende Mai 2025 soll eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet sein.
Die Arbeitgeber erkennen und unterstützten die Wichtigkeit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Dennoch greift die «Inklusionsinitiative» zu weit und könnte zu Rechtsunsicherheiten führen. Im indirekten Gegenvorschlag enthalten ist ein neues nationales Rahmengesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. So sollen Grundsätze für den Bereich des Wohnens erarbeitet werden. Der zweite Teil des indirekten Gegenvorschlags beinhaltet Massnahmen der IV – so etwa den besseren Zugang zu modernen Hilfsmitteln. Zudem soll weiterer Handlungsbedarf, der in einer künftigen IV-Revision adressiert werden soll, geprüft werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird sich eingehend mit dem indirekten Gegenvorschlag befassen.
Als Ergänzung zum indirekten Gegenvorschlag hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Behindertengleichstellunsgesetzes (BehiG) verabschiedet. Darin enthalten ist auch eine Pflicht für Arbeitgeber, auf Verlangen von direkt Betroffenen, Massnahmen im Arbeitsumfeld vorzunehmen. Im Vorschlag ist explizit festgehalten, dass diese Anpassungen für Arbeitgeber vertretbar sein müssen und eine Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers vorgenommen werden kann. Nur so können situationsgerechte und sinnvolle Lösungen gefunden werden. Dass der Grundsatz der Vertretbarkeit von umzusetzenden Massnahmen für die Arbeitgeber ausdrücklich Eingang findet, ist grundsätzlich begrüssenswert. Nichtsdestotrotz sind nach wie vor übermässige Einschränkungen für die Arbeitgeber zu befürchten.
Die Arbeitgeber haben in ihrer Vernehmlassungsantwort empfohlen, die vorgeschlagene Teilrevision zurückzuziehen und eine praxistaugliche Vorlage, die eine inklusive Arbeitswelt effektiv fördert, auszuarbeiten. Passender und sinnvoller als die Ausweitung des Geltungsbereichs auf private Arbeitsverhältnisse scheinen den Arbeitgebern eine verstärkte Förderung von Brückenbauer-Angeboten sowie eine effektive Unterstützung und Begleitung für die Arbeitgeber. Damit können die Arbeitgeber einen wirkungsvollen Beitrag zur Behindertengleichstellung leisten und ihre soziale Verantwortung entsprechend wahrnehmen. Der Arbeitgeberverband wird die Botschaft nun eingehend prüfen und im politischen Prozess seine Haltung einbringen.