Breite Unterstützung der Arbeitgeber für die BVG-Revision

Der Sozialpartnerkompromiss, die Grundlage der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zum BVG, wird von einer grossen Mehrheit der Mitglieder des Schweizerischen Arbeitgeberverbands getragen. Geschlossen ist die Unterstützung in der Romandie und im Tessin. Die Vorlage muss nun rasch ins Parlament.

Das Fundament der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) bröckelt. Nicht nur die zweite Säule, sondern die gesamte Altersvorsorge kommt durch den starken demografischen Wandel und die langjährige Negativzinspolitik massiv unter Druck. Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf Wirtschaft und Finanzmärkte wird auch an der beruflichen Vorsorge alles andere als spurlos vorbeiziehen. Eine rasche Reform ist zwingender denn je, soll das Rentenniveau auch künftig gehalten werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst deshalb die Vorlage des Bundesrates, die auf dem sorgfältig ausgearbeiteten und ausgewogenen Sozialpartnerkompromiss beruht. Die Vernehmlassungsantwort der Arbeitgeber mit den konsolidierten Antworten der zahlreichen Zuschriften der SAV-Mitglieder zeigt klar: Die grosse Mehrheit trägt das Konzept als Kompromiss mit. Die Arbeitgeberorganisationen aus der französischsprachigen und italienischsprachigen Schweiz stehen sogar geschlossen hinter der Vorlage.

Vorbehalte haben die Mitglieder vor allem bei der Regelung der Übergangsgeneration. Konkret gemeint ist die Frage, wie mit Versicherten umgegangen wird, die bei Inkraftsetzung der Reform kurz vor der Pensionierung stehen. Die bundesrätliche Vorlage sieht einen BVG-Rentenzuschlag vor, um auch den letzten 15 vor der Pensionierung stehenden Jahrgängen mit tieferen und mittleren Einkommen das gegenwärtige Rentenniveau zu erhalten. Verschiedene Mitglieder verweisen explizit darauf, dass der solidarisch finanzierte Rentenzuschlag zwar stossend ist, sie diesen aber als notwendiges Kompromisselement im Rahmen des Gesamtkonzepts mittragen.

Wenige Mitglieder konnten sich nicht zu dieser Haltung durchringen. Die Vertreter der Allianz aus Arbeitgeber Banken, Swiss Retail Federation und Baumeisterverband begrüssen zwar einzelne Elemente der Vorlage, lehnen sie aber insgesamt ab, weil sie kategorisch gegen eine solidarisch finanzierte Abfederung der Übergangsgeneration sind. Gegen den Rentenzuschlag sprechen sich zudem die Chemie- und Pharmabranche, ICT-Switzerland sowie der Schweizerische Versicherungsverband aus. Ihnen gegenüber stehen allerdings insbesondere auch Mitgliederverbände aus dem Gewerbe. Sie weisen darauf hin, dass eine zentrale Lösung für die Kompensation der Übergangsgeneration – wie sie der Bundesrat vorschlägt – gerade für die KMU-Wirtschaft Voraussetzung ist, damit eine Vorlage realistische Chancen hat. Andernfalls werde eine BVG-Revision erneut an den zu hohen Kosten für die KMU-Wirtschaft scheitern.

Unbestritten ist die Notwendigkeit der umgehenden Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Grosse Einigkeit herrscht auch bei den Massnahmen zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt durch die Anpassung der Altersgutschriften. Ebenso unterstützt wird die bessere Absicherung von Teilzeitarbeitern, insbesondere Frauen, durch die Halbierung des Koordinationsabzugs. Wie diese Elemente zusammenhängen, erklärt das Kurzvideo:

Die Arbeitgeber laden den Bundesrat ein, die Botschaft zuhanden des Parlaments rasch – noch im Sommer 2020 – zu verabschieden. Es wird dann am Parlament sein, die Vorlage als «BVG 2022» zügig zu verabschieden.

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