Heute hat der Bundesrat unter dem Titel «Leitlinien zur Reform AHV2030» seinen konkretisierten Vorschlag für eine AHV-Reform 2030 vorgestellt. Was er präsentierte, konnte erahnt werden, aber das Vorliegende enttäuscht.
Als im Mai 2025 die Stossrichtung der Reform bekanntgegeben wurde, kritisierten die Arbeitgeber, der Bundesrat plane Massnahmen, die zu Lasten von Arbeitgebern, Arbeitstätigen und Leistungswilligen gehe. Der heute vorgestellte Vorschlag bestätigt die Befürchtungen, denn er soll Selbstständigerwerbende und KMU belasten, ohne echte strukturelle Elemente vorzusehen. Dies ist angesichts der Finanzlage des wichtigsten Vorsorgewerks kurzsichtig und damit ein grosses Risiko. Immerhin – und sinnvollerweise – erwägt der Bundesrat die Einführung eines politischen Interventionsmechanismus zur Stabilisierung der AHV, wenn sich die Lage des Ausgleichsfonds verschlechtern und sich abzeichnen sollte, dass der Fondsstand langfristig unter 90 Prozent sinken wird.
Mehrbelastung für Familienunternehmen
Was als «Modernisierung» verkauft wird, ist in Tat und Wahrheit ein Rückschritt. Dies entspricht vor allem Symbolpolitik und lässt Nachhaltigkeit wie Verhältnismässigkeit und Generationengerechtigkeit vermissen. Stattdessen sollen Familienunternehmen und KMU zusätzlich belastet werden.
So schlägt der Bundesrat vor, für Selbstständigerwerbende – meist mit relativ geringem Einkommen – den AHV-Beitragssatz zu erhöhen, sowie Krankentaggelder neu der AHV-Pflicht zu unterstellen. Weiter soll das Gesetz so angepasst werden, dass Dividenden, die eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, künftig als Lohn gelten. Betroffen von letztgenannter Massnahme wären Familienunternehmen und KMU, die sich besonders häufig in der Situation befinden, dass die Eigentümer-Geschäftsführer gleichzeitig Arbeitnehmer sind und sowohl Lohn als auch Dividende beziehen.
Milliardendefizite erwarten, mit Zusatzeinnahmen von Millionen reagieren?
An den geplanten Massnahmen ist nicht nur störend, wer zusätzlich belastet werden soll. Es irritiert weiter auch, dass sich die Einsparungen und Zusatzeinnahmen im Klein-Klein verlieren, während für die AHV Milliardendefizite erwartet werden: Ab 2026 ist erstmals mit einem negativen Umlageergebnis für die AHV zu rechnen und gemäss Referenzszenario des Bundes nimmt das Defizit – ohne Gegenmassnahmen – Jahr für Jahr zu. Trotz zuletzt etwas optimistischeren Prognosen soll das Defizit der AHV 2030 bereits 1,9 Milliarden betragen. Diese Rechnung geht nicht auf.
Was die Arbeitgeber auch stört, ist, dass fast nur auf der Einnahmeseite reformiert werden soll, währenddem strukturelle Elemente wie die sinnvolle Schuldenbremse für die AHV nur nebensächlich und nur im Notfall «erwogen» werden.
Verzicht auf strukturelle Reformen schiebt das Problem nur auf – zu Lasten der kommenden Generationen
Das unbestreitbare Finanzierungsproblem wird auch mit den neu vorgestellten Leitlinien nur hinausgeschoben, anstatt nachhaltig gelöst. Ein Verzicht auf echte strukturelle Massnahmen bei gleichzeitig laufend wachsendem Umlagedefizit erfordert schon bald zwangsläufig Mehreinnahmen, man braucht sich bloss die demographische Entwicklung anzuschauen.
Die Arbeitgeber setzen sich weiterhin ein für eine echte strukturelle Reform, welche auch eine Erhöhung des Referenzalters umfasst. Die erwähnte Schuldenbremse sollte dabei mehr als nur eine Notfalllösung sein. Geht es der AHV finanziell wirklich so gut, wie die politische Linke behauptet, käme sie gar nie zur Anwendung. Falls doch, griffe der Mechanismus, der die AHV mittel- und langfristig stabilisieren würde, ohne die arbeitstägige Bevölkerung, den Mittelstand und die Arbeitgeber sowie den Standort Schweiz laufend stärker zu belasten.
Wegfall des AHV-Höchstalters wird begrüsst
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass unter den vorgestellten Leitlinien auch begrüssenswerte Vorschläge sind. So unterstützen die Arbeitgeber eine bessere Incentivierung der Weiterarbeit nach dem Erreichen des offiziellen Referenzalters und auch den Wegfall des AHV-Höchstalters. Diese Massnahme hilft hinsichtlich des Fachkräftemangels, löst aber nicht die demographischen Herausforderungen.
Weitere Auskünfte
- Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen,
Tel. +41 79 229 13 64 , [email protected]