Jugendarbeitsschutz: nahtloser Übergang in die Berufslehre wichtig

12. Mai 2014 News

Ein nahtloser Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung ist zentral. Weil die Schulabgänger immer jünger werden, sind deshalb Änderungen im Jugendarbeitsschutz nötig: Das Grenzalter für gefährliche Arbeiten während der Lehre muss von 16 auf 15 Jahre gesenkt werden. Im Gegenzug sind verbesserte Schutzmassnahmen erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe dürfen dadurch aber nicht unnötig belastet werden.

Bereits heute sind rund 10 Prozent aller Schulabgänger jünger als 16 Jahre. Damit steigen immer mehr Lernende jünger als bisher ins Berufsleben ein. Nur: Der Jugendarbeitsschutz verbietet gefährliche Arbeiten für unter 16-Jährige kategorisch. Die Hälfte der beruflichen Grundausbildungen umfasst allerdings solche Tätigkeiten. Änderungen im Jugendarbeitsschutz sind daher nötig.

In seiner Stellungnahme zum entsprechenden Revisionsentwurf begrüsst der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) die Senkung des Grenzalters für gefährliche Arbeiten von 16 auf 15 Jahre. Ein nahtloser Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung ist zentral. Der SAV akzeptiert im Gegenzug verstärkte Schutzmassnahmen. Allerdings weist er darauf hin, dass die Regelungen möglichst praktikabel sein müssen. Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe darf nicht gefährdet werden. Wichtig ist auch, dass für die Unternehmen rasch Rechtssicherheit hergestellt wird.