Bildung
Berufliche Grundbildung
Nötige Anpassung des Jugendarbeitsschutzes
24. Januar 2018
Vernehmlassungen
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bereitet eine kleine, aber wichtige Änderung beim Jugendarbeitsschutz vor: Jugendliche unter 18 Jahren sollen ihren erlernten Beruf ausüben können, auch wenn er gewisse «gefährliche Arbeiten» beinhaltet. Bis anhin war dies für unter 18-Jährige generell verboten. Die Arbeitgeber begrüssen diese Änderung.
Bildung
Berufliche Grundbildung
Berufslehre und gefährliche Arbeiten: Senkung des Mindestalters auf 15 Jahre zweckmässig
25. Juni 2014
News
Immer mehr Lernende steigen jünger als bisher ins Berufsleben ein. Der Bundesrat hat deshalb das Mindestalter für gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet diese Senkung. Die geplante Verstärkung der Schutzmassnahmen darf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe aber nicht gefährden.
Bildung
Berufliche Grundbildung
Jugendarbeitsschutz: nahtloser Übergang in die Berufslehre wichtig
12. Mai 2014
News
Ein nahtloser Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung ist zentral. Weil die Schulabgänger immer jünger werden, sind deshalb Änderungen im Jugendarbeitsschutz nötig: Das Grenzalter für gefährliche Arbeiten während der Lehre muss von 16 auf 15 Jahre gesenkt werden. Im Gegenzug sind verbesserte Schutzmassnahmen erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe dürfen dadurch aber nicht unnötig belastet werden.