Mehr Planungssicherheit für Lernende und Betriebe

1. März 2023 News

Ukrainische Jugendliche mit Schutzstatus S dürfen ihre laufende Lehre in der Schweiz fortsetzen und abschliessen, auch wenn dieser Aufenthaltsstatus allgemein aufgehoben würde. Dies teilten das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) an der Medienkonferenz vom 1. März 2023 mit. Aus Sicht der Arbeitgeber ist dies eine sinnvolle Massnahme und gibt den betroffenen Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit.

In genau fünf Monaten, am 1. August 2023, beginnt für viele Jugendliche mit Start des Lehrstellenvertrags der Einstieg in ihr berufliches Leben. Dieser Schritt ist sowohl für die jungen Leute als auch die Unternehmen ein aufregender Moment, der auch mit gewissen natürlichen Unsicherheiten verbunden ist. Bei Jugendlichen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, kommt erschwerend hinzu, dass bis anhin unklar war, wie es nach einer Aufhebung des allgemeinen Schutzstatus S weiter geht. Nun hat der Bund nach Rücksprache mit den Kantonen und Sozialpartnern entschieden, dass diese Jugendlichen ihre Aufenthaltsbewilligung für die Dauer des laufenden Anstellungsvertrags verlängern können. Dies teilen das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) mit. Für diese Verschiebung der Ausreisefrist benötigen die Jugendlichen eine Bestätigung des Lehrbetriebs sowie des kantonalen Berufsbildungsamts.

Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, der den Ausbildungsbetrieben eine gewisse Planungssicherheit gibt. Bereits im letzten Sommer zeigte die repräsentative Unternehmensbefragung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV), dass die Solidarität der Unternehmen in der Schweiz gegenüber den ukrainischen Flüchtlingen gross ist, eine gewisse Planungssicherheit den Anstellungsentscheid aber zusätzlich positiv beeinflusst. Der heutige Entscheid des EJPD kommt diesem Bedürfnis nach.

Wie viele Jugendliche mit einem Schutzstatus S im Sommer 2023 effektiv eine Lehrstelle beginnen werden, wird sich zeigen. Die sprachlichen Anforderungen sind relativ hoch, so dass kantonale Angebote an weiterführenden Brückenangeboten und Sprachkursen ebenfalls wichtig sein werden. Die Berufsbildung in der Ukraine entwickelt sich zurzeit weiter und erhält in naher Zukunft eine rechtliche Grundlage. Der SAV würde es daher begrüssen, wenn seitens des Bundes Abklärungen zu den Bedürfnissen der ukrainischen Wirtschaft sowie zur Anrechenbarkeit der Schweizer Abschlüsse getätigt werden. Die Motivation, die Lehre trotz Rückkehrmöglichkeit abzuschliessen, könnte gesteigert werden, wenn die Jugendlichen wissen, dass ihr Fachwissen auch in ihrem Heimatland gefragt wird.

Die Schweizer Berufsbildung hat in den vergangenen Jahren trotz mehreren Krisen (Coronavirus-Pandemie, Ukraine-Krieg) bewiesen, dass sie auch unter widrigen Umständen gut aufgestellt und die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe ungebrochen hoch ist. Dass nun klar ist, dass Jugendliche mit einem fixen Lehrstellenvertrag ihre Ausreisefrist auch nach der Aufhebung des Schutzstatus S bis zum Abschluss der Ausbildung verlängern können, hilft sowohl den Unternehmen als auch den Jugendlichen. Es ist zwar keine Garantie, dass die Jugendlichen eine Lehre beginnen und sogar abschliessen, es gibt aber beiden Seiten Leitlinien, entlang denen sie planen und sich organisieren können.

 

Weitere Informationen
Dokumente für Jugendliche mit Schutzstatus S, deren Eltern sowie für Lehrbetriebe