Die Revision des Covid-19-Gesetzes steht

19. März 2021 News

Das Covid-19-Gesetz ist nach langem Ringen revidiert. Nach Ansicht der Arbeitgeber hat das Parlament angemessen auf die Entwicklungen in der Corona-Krise reagiert. Ein Lockdown wird künftig zum letzten Mittel. Im Raum steht noch die Volksabstimmung.

Die Emotionen waren aufgeladen, die Wogen gingen hoch: Die Debatte zur Revision des Covid-19-Gesetzes (21.016) dauerte lange und war laut. Erst nach der Einigungskonferenz, bei der sich die vorsichtigere Linie des Ständerats weitgehend durchsetzte, konnten alle Differenzen ausgeräumt werden.

Ein zentraler Pfeiler der Vorlage war das Härtefallprogramm, das von 2,5 Mrd. Franken auf etwas mehr als 10 Mrd. Franken aufgestockt wurde. Weiterhin gilt ein Unternehmen als Härtefall, wenn es einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet oder während mehr als 40 Tagen behördlich geschlossen wurde. Grössere Unternehmen erhalten neu À-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von maximal 10 Mio. Franken statt 5 Mio. Franken, wenn sie eine Eigenleistung beisteuern, im Falle eines Gewinns die Summe zurückerstatten sowie während drei Jahren auf Dividenden verzichten.

Der Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende wird ausgeweitet, indem der Anspruch neu bei einem Umsatzminus von 30 Prozent statt vorher 40 Prozent beginnt. Bei der Kurzarbeit erhalten Personen mit tiefen Löhnen bis Ende Juni 2021 den vollen Lohn entschädigt. Zudem wird die Anzahl Taggelder für versicherte Personen um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht. Dies gilt für alle Personen, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind.

Ins Gesetz aufgenommen worden ist ferner, dass die Regierung ihre Strategie auf «die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens» ausrichten muss. Vor möglichen Schliessungen sollen Bund und Kantone sämtliche Möglichkeiten von Schutzkonzepten, von Test- und Impfstrategien sowie der Kontaktverfolgung ausschöpfen. Der Bundesrat soll zudem vorbildlichen Kantonen Erleichterungen der Corona-Massnahmen gewähren.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) befürwortet diese Einigung. Die langen Monate der Corona-Pandemie sind für Teile der Schweizer Wirtschaft existenzbedrohend. Besonders leiden Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit wegen staatlicher Vorgaben stark eingeschränkt oder ganz verunmöglicht wird. Die Ausweitung von unverschuldet in Not geratenen Unternehmen ist deshalb richtig. Dabei ist für die Arbeitgeber besonders wichtig, dass diese Gelder schnell fliessen.

Auch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Covid-19-Gesetz steht der SAV hinter den Anpassungen. In diesem Punkt ist zentral, dass Zahlungsverzögerungen infolge der Überlastung der Durchführungsstellen vermieden werden und die Covid-bedingten Kurzarbeitsgelder vom Bund übernommen werden.

Gegen das Covid-Gesetz wurde im vergangenen Jahr das Referendum ergriffen. Deshalb wird das Volk am 13. Juni darüber abstimmen. Bei einer Annahme des Referendums würde das Gesetz am 25. September 2021 ausser Kraft treten. Was das konkret bedeuten würde, ist unklar. Die Bundeskanzlei präzisierte gegenüber den Medien, dass bei der kommenden Volksabstimmung ausschliesslich die Vorlage vom 25. September 2020 behandelt werde. Die Gesetzesänderungen vom Dezember und von dieser Session unterstehen separat dem Referendum, was jedoch nicht ergriffen wurde.