Unterstützungsmassnahmen im Bereich der Covid-19-Arbeitslosenversicherung aufrecht halten

3. März 2021 Vernehmlassungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die zusätzlich vorgeschlagenen und befristeten Revisionen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung weiterhin. Die Abweichungen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung haben sich während der Pandemie bewährt.

Langsam werden zwar die Restriktionen gelockert, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind massiv. Um die Folgen dieser verschärften, behördlichen Massnahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer abzufedern, sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) erneut gezielt verlängert werden. Dies soll einen möglichen Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen vermeiden.

In der Stellungnahme hält der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) fest, dass er die befristeten Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung (ALV) gutheisst. Dabei sollen bis zur Mitte dieses Jahres einzelne Revisionen weiterhin gelten. Zum Beispiel soll die Karenzzeit aufgehoben bleiben. Zentral ist, dass Zahlungsverzögerungen infolge der Überlastung der Durchführungsstellen vermieden werden.

Auch das vereinfachte Verfahren soll weiterhin gelten, dies obwohl es umstritten ist. Das summarische Verfahren erleichtere laut den Kritikern Missbräuche und führe zu Ungerechtigkeiten. Einige SAV-Mitglieder erhalten dadurch weniger Beiträge, was zur entsprechender Kritik geführt hat.