Der Bundeshaushalt ist aus dem Lot. Angesichts der strukturellen Schieflage ist es richtig, dass der Bundesrat mit dem Entlastungspaket 27 an den entscheidenden Hebeln ansetzt: bei den Ausgaben. Denn eines ist klar: Der Bund hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Gerade deshalb braucht es die konsequente Einhaltung der Schuldenbremse. Dies ist nicht verhandelbar, stellt die Schuldenbremse doch sicher, dass der Staat auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig bleibt.
Eigenverantwortliches Sparen bestrafen? Das wäre ein Vertrauensbruch
Die Arbeitgeber tragen den Kurs des Entlastungspakets 27 mit. Doch wer diesen Weg einschlägt, muss ihn auch konsequent gehen. Ziel des Entlastungspakets ist nicht, neue Einnahmequellen zu erschliessen, sondern bestehende Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag des Bundesrats, Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule höher zu besteuern, eindeutig der falsche Weg. Über Jahrzehnte wurden Bürgerinnen und Bürger durch steuerliche Anreize ermutigt, privat für ihr Alter zu sparen. Eine nachträgliche Änderung der Steuerbedingungen widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben – und schwächt das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Rahmenbedingungen. Statt jene zu belohnen, die Verantwortung übernommen haben, würden sie nun im Nachhinein bestraft.
Die AHV-Entflechtung als Chance für strukturelle Reformen
Auch bei der geplanten Entflechtung der AHV-Finanzierung vom Bundeshaushalt stimmt die eingeschlagene Richtung. Wenn Sozialausgaben dauerhaft aus allgemeinen Bundesmitteln quersubventioniert werden, beeinflusst dies das Kostenbewusstsein der gesamten Sozialversicherungen. Für eine nachhaltige Finanzierung braucht es Mut zu echten strukturellen Reformen, etwa der Erhöhung des Referenzalters. Was hingegen nicht infrage kommt, sind neue Mehrbelastungen, etwa in Form von höheren Lohnbeiträgen. Damit würde der Faktor Arbeit weiter verteuert – ein erheblicher Standortnachteil in einem Land, in dem die Arbeitskosten ohnehin bereits hoch sind. Und es wäre auch sozialpolitisch verfehlt: Wer arbeitet, soll am Ende des Monats nicht mit immer weniger dastehen. Zusätzliche Abgaben würden genau jene treffen, die heute schon spürbar zur Finanzierung beitragen – das ist weder gerecht noch nachhaltig.
Die Berufsbildung braucht Flexibilität
Der Bildungsbereich mit seinen ungebundenen Ausgaben war bereits im Rahmen der BFI-Botschaft von Kürzungen betroffen. Die Arbeitgeber tragen im Sinne der Schuldenbremse viele der Massnahmen aufgrund der Zuständigkeiten mit, sehen hingegen weitere Einsparungen bei den systemkritischen Prozessen der Berufsbildung kritisch. Die Berufsbildung darf nicht unverhältnismässig belastet werden, da sie ein bewährtes Erfolgsmodell und ein zentraler Grundpfeiler des Wirtschaftsstandorts Schweiz ist. Der Berufsentwicklungsprozess sowie innovative Projekte zugunsten der Berufsbildung dürfen dem allgemeinen Sparwillen nicht zum Opfer fallen. Zudem schlägt der SAV beispielsweise die Schaffung einer Ausnahme für die Projektförderung bei Krisensituationen vor. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig es ist, in Ausnahmesituationen flexibel und unbürokratisch reagieren zu können – und wie entscheidend eine handlungsfähige Berufsbildung für die Stabilität des Arbeitsmarktes ist.
Es braucht eine Entlastung mit Weitblick
Für die Arbeitgeber ist klar: Der Kurs des Entlastungspakets stimmt – jetzt gilt es, ihn konsequent umzusetzen. Entscheidend ist, dass echte strukturelle Reformen Priorität haben – nicht kurzfristige Einnahmeerhöhungen. Gleichzeitig müssen zentrale Zukunftsbereiche wie die Berufsbildung gestärkt werden. Nur so bleibt der Standort Schweiz wettbewerbsfähig sowie finanziell und gesellschaftlich nachhaltig aufgestellt.