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Entlastungspaket 27: Eckwerte noch zu wenig angepasst

Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung die Eckwerte des Entlastungspakets 27 angepasst. Dies als Reaktion auf die Ergebnisse der Vernehmlassung. Insbesondere der Angriff aufs eigenverantwortliche Sparen ist fatal.

Mit dem Entlastungspaket 27 sollen die sich abzeichnenden Defizite der Bundesfinanzen proaktiv abgefangen werden. Dafür soll an unterschiedlichen Stellschrauben gedreht werden und Einsparungen ermöglicht werden – mit dem Ziel, den Bundeshaushalt stabil zu halten. In Bezug auf das Entlastungspaket 27 wurde auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) eingeladen, seine Meinung bezüglich der Eckwerte kundzutun. Der SAV nahm den Kurs als grundsätzlich richtig an, hatte aber Verbesserungen angeregt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung Anpassungen an den Eckwerten des Entlastungspakets 27 kommuniziert.  

Keine zusätzlichen Kürzungen bei der Berufsbildung 

Die Pauschalbeträge in der Berufsbildung und die Beiträge an die höhere Berufsbildung sollen gegenüber der BFI-Botschaft 2025–2028 nicht gekürzt werden. Damit beteiligt sich der Bund weiterhin mit etwas mehr als den gesetzlich geregelten 25 Prozent der öffentlichen Ausgaben der Berufsbildung. Der SAV wird mögliche Auswirkungen des Subventionsgesetzes auf die Projektförderung, und damit die kritischen Prozesse der Berufsbildung, eng verfolgen und sich bei Bedarf einbringen. Insbesondere setzt sich der SAV für eine adäquate Finanzierung der Berufsentwicklungsprozesse und eine Ausnahme für die Projektförderung bei Krisensituationen ein.  

Keine Entflechtung von Bundeshaushalt und AHV mehr enthalten 

Zudem soll im neuen Entlastungspaket die Entflechtung von Bundeshaushalt und AHV wegfallen. Die Arbeitgeber begrüssen die diesem Entscheid zugrunde liegende Idee, dass die bereits anspruchsvolle Diskussion nicht zusätzlich belastet werden soll. Klar bleibt weiterhin, dass es für die Stabilisierung der Schweizer Altersvorsorge strukturelle Massnahmen wie eine Erhöhung des Referenzalters oder Reformen mit ähnlicher Wirkung braucht.  

Unverständlicher Angriff auf das eigenverantwortliche Sparen 

Die Pläne zur Besteuerung der 2. und 3. Säulen werden im gestern präsentierten Vorschlag des Bundesrates nur vermeintlich abgeschwächt. Nach wie vor stellt die geplante Massnahme einen frontalen Angriff auf das eigenverantwortliche Sparen und damit auf das Drei-Säulen-Prinzip dar. Dies ist schwer nachvollziehbar. Die Motivation, sich für die Pensionierung selbst Geld auf die Seite zu legen und damit die Rente zu verbessern, wird vermindert. Die Anreize zur individuellen Vorsorge müssen mindestens gleich attraktiv bleiben und tendenziell ausgebaut werden. Die Sparanreize in der zweiten und in der dritten Säule zu verschlechtern, sind klar abzulehnen.