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Entlastungspaket 27: Arbeitgeber begrüssen Fokus auf Ausgabenseite

Der Nationalrat hat sich in der ersten Woche der Frühjahrssession mit dem Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt befasst. Er teilt die Haltung des Ständerates, dass sich der Fokus vor allem auf die Ausgabenseite richten muss. Die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der beruflichen und privaten Vorsorge lehnt er ab. Aus Sicht der Arbeitgeber ist dieser Entscheid zu begrüssen. Auch die Entscheide zur Berufsbildung gehen in die richtige Richtung.

Mit dem Entlastungspaket 27 sollen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes über die nächsten Jahre wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Insbesondere sollen die Ausgaben über die nächsten Jahre weniger stark ansteigen, damit die Schuldenbremse weiterhin eingehalten werden kann. Die Arbeitgeber unterstützen diese Bestrebungen und bekennen sich zur Schuldenbremse, die für die finanzielle Stabilität und Sicherheit der Schweiz zentral ist. Es ist deshalb richtig, dass nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat diverse Sparmassnahmen – wirksam in den Jahren 2027 bis 2029 – beschlossen hat.

Auch Nationalrat will eigenverantwortliches Sparen nicht abstrafen

Im Paket vorgesehen war, dass Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule künftig stärker besteuert werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat diese Massnahme aus dem Entlastungspaket gestrichen hat. Diese hätte das Vertrauen in das bewährte Dreisäulensystem und die langfristige Altersvorsorge untergraben und den Anreiz für eigenverantwortliches Sparen und freiwillige Einzahlungen massiv reduziert. Dieser Schritt ist auch deshalb richtig, weil der Bund ein Ausgaben- und kein Einnahmeproblem hat. Anstatt die Steuerlast für individuelle Vorsorgesparer zu erhöhen, sollte die Stabilisierung des Bundeshaushaltes primär über die Reduktion der Ausgaben erfolgen.

Handlungsspielraum bei Projektförderung in der Berufsbildung weiterhin gewährleistet

Der SAV begrüsst zudem, dass der Nationalrat dem Ständerat bei den Projektbeiträgen in der Berufsbildung gefolgt ist. Damit wird der Richtwert von 50 Prozent bei der Projektförderung bestätigt, in begründeten Ausnahmefällen können zudem bis zu 80 Prozent gesprochen werden. Diese Flexibilität ist aus Sicht der Arbeitgeber zentral, um die Funktionsfähigkeit und Krisenfestigkeit der Berufsbildung sicherzustellen. Gerade angesichts der bereits erfolgten Einsparungen im Bildungsbereich ist es wichtig, bewährte Instrumente nicht weiter zu schwächen.

In Bezug auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz sprach sich der Ständerat in der Wintersession für den Erhalt des entsprechenden Artikels aus, forderte jedoch eine Reduktion der Fördermittel. Der Nationalrat hingegen lehnt nun sowohl die Aufhebung der Förderbestimmungen als auch die vom Ständerat beschlossene Kürzung der Fördermittel ab. Der SAV unterstützt die bisherige Position des Ständerats, die den Erhalt der Förderbestimmung vorsieht, aber die Finanzhilfen reduziert. Damit wird ermöglicht, dass die Förderung der Grundkompetenzen weiterhin aufrechterhalten wird, was zur besseren Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials beiträgt. Gleichzeitig soll aber gemäss der Zuständigkeit aus ordnungspolitischen Gründen die Hauptlast (analog zur Berufsbildung) von den Kantonen getragen werden. Der SAV unterstützt die vorgesehenen Sparbemühungen des Ständerats bei der Förderung der Organisationen der Weiterbildung. Es besteht nun eine Differenz zum Ständerat und das Geschäft geht zur Differenzbereinigung an diesen zurück.

Stabilisierung des Bundeshaushaltes weiterhin nötig

Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über das Entlastungspaket 27 ist ein erster Schritt zur Einhaltung der Schuldenbremse gemacht. Die beschlossenen Anpassungen zeigen, dass eine Haushaltskonsolidierung möglich ist, ohne zentrale Anreize der eigenverantwortlichen Vorsorge zu schwächen oder die Funktionsfähigkeit der Berufsbildung unnötig einzuschränken. Entscheidend bleibt, dass die Stabilisierung des Bundeshaushaltes primär über die Ausgabenseite erfolgt. Ob die im Entlastungspaket beschlossenen Massnahmen ausreichen, um den Staatshaushalt langfristig zu stabilisieren, ist zu bezweifeln.