Bundesrat muss bilateralen Weg absichern

26. Mai 2021 Medienmitteilungen

Um den Schaden aus den gescheiterten Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen mit der EU abzuwenden, muss die Schweiz ihre Europapolitik auf die Sicherung der bilateralen Verträge ausrichten. Daneben ist der Zugang zu Märkten ausserhalb der EU zu verbessern und innerhalb der Schweiz ein Revitalisierungsprogramm zu starten. Die Arbeitgeber werden sich überall aktiv einbringen.

Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU (InstA) zu beenden. Der Verzicht auf ein Abkommen kommt für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) nicht überraschend. Mit der EU konnte im Bereich des Lohnschutzes, der staatlichen Beihilfen und vor allem bei der Unionsbürgerrichtlinie keine ausreichende Annäherung gefunden werden. In der Schweiz konnten die Gegner des Rahmenabkommens das entstandene innenpolitische Vakuum zunehmend ausnützen.

Der SAV bedauert, dass der Bundesrat nach langjährigen Verhandlungen kein aussen- sowie innenpolitisch ausgewogenes Ergebnis erreichen konnte. Die Schweiz wird damit auf das Jahr 2008 zurückgeworfen, als die EU erstmals auf die Institutionalisierung der bilateralen Abkommen drängte und die Einführung eines Überwachungsmechanismus forderte. Ohne institutionellen Rahmen können die bilateralen Verträge nicht mehr aktualisiert werden, worunter die Kompatibilität der Schweiz zu ihren Nachbarn in der EU leidet. Der Bundesrat muss deshalb neue Wege finden, um eine Erosion der bilateralen Verträge zu verhindern und Blockaden zu vermeiden. Dazu muss die Schweiz ein verlässlicher und konstruktiver Partner für die EU bleiben. Deshalb begrüsst der SAV, dass der Bundesrat rasch einen politischen Dialog mit der EU zur Entwicklung einer gemeinsamen Agenda aufnehmen will.

Der SAV unterstützt zudem die Absicht der Landeregierung, unter Einbezug der Sozialpartner und der Kantone zu prüfen, wo autonome Anpassungen von Schweizer Recht zur Stabilisierung der Beziehungen mit der EU sinnvoll sind. Die Arbeitgeber sind bereit, sich insbesondere bei innerstaatlichen Anpassungen der Flankierenden Massnahmen einzubringen. Im Einklang mit bisheriger Tradition wird die Schweiz künftig EU-Recht autonom nachvollziehen, damit die guten Beziehungen zur EU, die etwa 60 Prozent des Schweizer Handelsvolumens ausmacht, geordnet fortgeführt werden können.

Daneben muss die Schweizer Aussenhandelspolitik nach dem Beispiel des Abkommens mit Indonesien weitere Gelegenheiten ergreifen, um den Marktzugang zu Ländern ausserhalb der EU zu verbessern. Gleichzeitig muss die Schweiz verhindern, dass sie – wie nach dem EWR-Nein – in eine Phase der Lethargie abgleitet und weiter an Standortattraktivität einbüsst. Wirtschaftspolitischer Reformbedarf besteht für die Arbeitgeber etwa im Bereich der Altersvorsorge oder der Flexibilisierung des Arbeitsmarkts. Um die Wettbewerbsfähigkeit der von der Coronakrise in Mitleidenschaft gezogenen Unternehmen zu erhalten, muss die Politik den wirtschaftlichen Schaden begrenzen und ein breites Revitalisierungsprogramm starten.

Weitere Auskünfte