Bund unterstützt Startups

22. April 2020 News

Der Bundesrat schützt aussichtsreiche Startups mit neuen Bürgschaften besser vor einer Insolvenz. Zurückgekrebst ist er bei der angekündigten Lockerung von Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden. Das Tragen von Masken wird weiterhin nur empfohlen. Unternehmen können in ihren Schutzkonzepten aber eine Tragpflicht einführen.

Der Bundesrat greift im Kampf gegen die Corona-Krise auch den Startups unter die Arme. Die Jungunternehmen bekunden zunehmend Mühe, ihr Wachstum über Privatinvestoren zu finanzieren. Hier will der Bundesrat in die Bresche springen und aussichtsreiche Startups vor einer Insolvenz bewahren. Unter dem bestehenden Bürgschaftswesen soll bis am 30. April ein neues Verfahren eingeführt werden, wonach der Bund 65% und der Kanton 35% eines Startup-Kredits verbürgen können. Die Arbeitgeber begrüssen diese Stützungsmassnahme, mit der Bund und Kantone im Rahmen der ordentlichen Gesetzgebung ein Kreditvolumen von insgesamt 154 Mio. Franken auflegen. Der Bundesrat schafft zudem eine Voraussetzung, dass innovative und kreative Schweizer Unternehmen etwa aus den Bereichen Blockchain, Fintech oder Biotechnologie gestärkt werden.

Ausserdem hat der Bundesrat entschieden, die am 16. April erleichterten Sortimentsbeschränkungen im Detailhandel wieder zurückzunehmen. Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter, die sich auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen nach dem korrigierten Entscheid erst verkauft werden, wenn auch die Fachgeschäfte wieder öffnen können. Der Bundesrat hatte sich mit seinem ursprünglichen Entscheid viel Kritik eingehandelt. Fachgeschäfte, die voraussichtlich am 11. Mai ihre Türen können, beklagten eine Ungleichbehandlung gegenüber grossen Detailhändlern. Dies hätte gemäss den Arbeitgebern zu untragbaren Wettbewerbsverzerrungen geführt. Zu einer Wiedereröffnung im Gastgewerbe blieb der Bundesrat bedauerlicherweise weiterhin vage.

Die Branchen erarbeiten derzeit selber ihre Schutzkonzepte, mit denen die Wiederankurbelung der Wirtschaft begleitet werden muss. Der Bundesrat liess hierzu verlauten, dass jene Betriebe, die am 27. April wieder öffnen dürfen, in ihren Schutzkonzepten Masken vorsehen können. Ihnen will der Bund mit seinen Lieferungen helfen, falls der Bedarf über die normalen Kanäle nicht gedeckt werden kann. Grundsätzlich seien das Gesundheitswesen, die Unternehmen und die Privathaushalte aber selber verantwortlich, Masken zu beschaffen. Von einer allgemeinen Pflicht zum Tragen von Masken sieht der Bund nach Konsultation von Experten weiterhin ab.