Die Sozialpartner Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Travail.Suisse, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und der Schweizerischer Arbeitgeberverband haben sich auf gemeinsam erarbeitete Massnahmen zur inländischen Absicherung des aktuellen Lohnschutzniveaus im Kontext des erzielten Verhandlungsergebnisses der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit der Europäischen Union (Bilaterale III) verständigt. Diese Verständigung nahm der Bundesrat anlässlich seiner heutigen Sitzung zur Kenntnis.
Die Massnahmen, über welche sich die Sozialpartner verständigt haben, umfassen solche zur Kompensation potentieller Rückschritte in den Bereichen Voranmeldefrist, Kautionspflicht, Dienstleistungssperre und Spesen. So soll etwa ein vollständig digitales Meldeverfahren gewährleisten, dass Firmen aus der EU trotz der kürzeren Anmeldefrist rechtzeitig kontrolliert werden können. Und Unternehmen sollen umfassender für Subunternehmen haften, wenn sie Arbeiten an diese weitergeben. Die Detailumsetzung der Massnahmen wird bis Ende März erfolgen, wobei die Sozialpartner in diese Umsetzung einbezogen werden sollen. Die Arbeitgeber begrüssen diese Fortschritte ausdrücklich und stehen den nächsten Schritten grundsätzlich positiv gegenüber.
Offene Ausgangslage betreffend der Sicherung sozialpartnerschaftlicher Strukturen
Der Bundesrat hat zusätzlich das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) damit beauftragt, Massnahmen zur Sicherung der sozialpartnerschaftlichen Strukturen zu erarbeiten. Gemeint sind Massnahmen zur Stabilisierung des Bestandes an allgemeinverbildlichen Gesamtarbeitsverträgen respektive solche, die eine Verlängerung bestehender allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsverträge ermöglichen. Die Arbeitgeber bieten auch hier grundsätzlich Hand zur Lösungsfindung. Nicht in Frage kommt für sie dagegen die Vereinfachung des Abschlusses neuer allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsverträge.
Weitere Auskünfte
- Roland A. Müller, Direktor, Tel. +41 79 220 52 29, roland.mueller@arbeitgeber.ch
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