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Bilaterale III: Ständerat stützt sozialpartnerschaftlich erarbeitete Lösungen beim Lohnschutz

Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.

Das Vertragspaket Schweiz-EU (Bilaterale III) schafft aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) eine wichtige Grundlage für stabile und verlässliche Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Damit das bestehende Lohnschutzniveau in der Schweiz auch unter den neuen vertraglichen Rahmenbedingungen gewahrt bleibt, haben die Sozialpartner gemeinsam mit dem Bund ein Paket von 13 Massnahmen erarbeitet. Diese sollen gewährleisten, dass der Lohnschutz auch künftig auf der aktuellen Höhe erhalten und wirksam bleibt.

Ständerat korrigiert Kurs der WAK-S

Im August hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschlossen, das Lohnschutzpaket zu verändern und Anpassungen bei der Kautionspflicht und der Erstunternehmerhaftung vorzunehmen. Der SAV hatte diese Änderungen kritisch beurteilt und darauf hingewiesen, dass sie die Vereinbarkeit einzelner Massnahmen mit dem Vertragspaket Schweiz-EU infrage stellen könnten.

Mit seinen Beschlüssen folgt der Ständerat nun bei den Massnahmen 1 bis 13 den Lösungen, die von den Sozialpartnern und dem Bund erarbeitet wurden. Damit schafft er Klarheit in zentralen Fragen des Lohnschutzes und stärkt die Rechtssicherheit. Daneben hat der Ständerat auch die durch den Bundesrat eingebrachte Massnahme 14 bestätigt. Die Massnahme 14 bildet keinen Teil des gemeinsamen Sozialpartnerkompromisses, wird von den Arbeitgebern aufgrund der durch den Bundesrat vorgenommenen Verbesserungen aber nicht mehr bekämpft.

Wichtige Grundlage für die weitere Beratung

Der SAV begrüsst, dass der Ständerat den gemeinsam erarbeiteten Lösungen bei den Massnahmen 1 bis 13 Rechnung trägt. Diese bilden eine wichtige Grundlage, um den Lohnschutz in der Schweiz zu sichern und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des Gesamtpakets der Bilateralen III zu gewährleisten. Eine abschliessende Beurteilung des Gesamtpakets wird der SAV nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen vornehmen.