Schweizer Mission der EU: 50 Jahre Interessenpolitik

15. November 2010 News

Vor 50 Jahren eröffnete die Schweiz ihre Mission bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel. An der Feier zog Bundesrätin Micheline Calmy-Rey eine positive Bilanz der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Micheline Calmy-Rey, sagte vor rund 350 Gästen: Der europapolitische Ansatz des «bilateralen Wegs» sei zwar tendenziell schwieriger geworden, hätte aber für beide Seiten gute Resultate gebracht. Während die Ergebnisse bei der Zusammenarbeit in Bereichen wie Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung sehr gut seien, müsse die Bilanz in Bezug auf die Souveränität dagegen nuancierter betrachtet werden, gab die EDA-Vorsteherin zu bedenken: «Eine grosse Herausforderung unserer künftigen bilateralen Partnerschaft wird es sein, die Bedingungen für die effiziente wirtschaftliche Kooperation zu sichern und gleichzeitig dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz einen ausreichenden autonomen Entscheidungsspielraum zu garantieren.»

Bereits bei der Gründung der Europäischen Freihandelszone EFTA im Jahr 1959 stellte sich laut einer EDA-Mitteilung die Frage der Beziehungen zu der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die Gründungsmitglieder der EFTA beschlossen offizielle Vertreter bei der EWG zu ernennen. Im September 1959 entschied der Bundesrat, einen offiziellen Vertreter der Schweiz bei der EWG zu akkreditieren und ein Büro in Brüssel zu eröffnen. Das Büro nahm 1960 seine Arbeit auf. Später wurde daraus die Mission der Schweiz bei der EU.

Die Aufgaben der Mission sind heute im Grunde die selben wie vor 50 Jahren: die Entwicklung der EU verfolgen, Kontakte herstellen, Beziehungen pflegen und die Interessen der Schweiz verteidigen. Allerdings haben sich Bedeutung und Umfang dieser Aufgaben seither wesentlich geändert. Den Rahmen für die Tätigkeit der Mission gibt der Bundesrat durch seine Europapolitik vor. Im August hat der Bundesrat entschieden, dass das Verhältnis zur EU weiterhin auf Grundlage bilateraler sektorieller Abkommen gestaltet werden soll.