Überflüssige AHV-Anmeldepflicht abschaffen und Arbeitgeber entlasten

26. November 2015 News

Das derzeit schwierige wirtschaftliche Umfeld verlangt, wo immer möglich, eine Entlastung der Arbeitgeber. Gelegenheit bietet sich dem Nationalrat nun mit der Abschaffung der überflüssigen AHV-Anmeldepflicht. Ein neuer administrativer Prozess, wie ihn der Bundesrat und die nationalrätliche Wirtschaftskommission alternativ vorschlagen, würde die ursprüngliche Entlastung dagegen in einen millionenschweren Mehraufwand verkehren.

Das derzeit schwierige wirtschaftliche Umfeld verlangt, wo immer möglich, eine Entlastung der Arbeitgeber. Gelegenheit bietet sich dem Nationalrat nun mit der Abschaffung der AHV-Anmeldepflicht (Motion Niederberger). Die Arbeitgeber würden damit von der unnötigen Pflicht befreit, neue Mitarbeitende innert Monatsfrist bei der Ausgleichskasse zu melden und diesen einen AHV-Ausweis ausstellen zu lassen. Unnötig ist die Anmeldepflicht deshalb, weil die unterjährige Anmeldung und der AHV-Ausweis für ein reibungsloses Funktionieren der AHV irrelevant sind und den Versicherten keinerlei Vorteile bringen. Ein Bericht des Bundesrats über die Regulierungskosten für die Unternehmen sowie die kantonalen und die Verbandsausgleichskassen bestätigen das. Hinzu kommt: Die AHV-Anmeldepflicht leistet keinen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Erwerbstätigkeit und AHV-Pflicht sind in der Schweiz nicht zwingend aneinander gekoppelt.

Diesen Argumenten zum Trotz sind der Bundesrat und die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben von der ursprünglichen Idee der Motion abgerückt. Beide wollen stattdessen einen administrativen Prozess einführen, wonach die Ausgleichskassen alle unterjährigen Meldungen eines Betriebs zusammenfassen und diese dem Betrieb in einem vorausgefüllten Formular zustellen. Die Arbeitgeber müssen die Angaben wiederum prüfen und anpassen. Mit anderen Worten: Die Ausgleichskassen melden den Arbeitgebern, was die Arbeitgeber den Ausgleichskassen gemeldet haben. Es wiehert der Amtsschimmel.

Die Kosten für diesen bürokratischen Leerlauf beliefen sich auf 16 Millionen Franken. Der Kontroll- und Bearbeitungsaufwand aufseiten der Arbeitgeber ist dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Die von der Motion beabsichtigte Entlastung von 7,6 Millionen Franken würde sich also in Mehrkosten von 16 Millionen verkehren – ohne dass dadurch irgendein Vorteil entstünde. Diese Fehlentwicklung muss korrigiert werden! Der Nationalrat muss den Entscheid seiner Kommission daher berichtigen und die Motion Niederberger annehmen.