Gut gemeinte, aber kontraproduktive parlamentarische Vorstösse

17. April 2015 News

Derzeit sind zwei parlamentarische Vorstösse hängig, welche die berufliche Qualifikation von Erwachsenen fördern wollen. Die angedachten Massnahmen sind zwar gut gemeint, letztlich aber kontraproduktiv: Erstens würden sie die Berufsbildung kannibalisieren, zweitens die Logik der Berufsbildung ignorieren und drittens – wie schon manche «Bildungsoffensive» zuvor – verpuffen.

In der Bildungskommission des Ständerats sind derzeit eine parlamentarische Initiative sowie eine gleichlautende Motion zur beruflichen Grundbildung hängig. Beide Geschäfte verlangen, dass der Bund während vier Jahren maximal 50 Millionen Franken für diverse Massnahmen zur Qualifikation von Erwachsenen zur Verfügung stellt – etwa für die Nachholbildung oder für Berufsintegrationsmassnahmen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband anerkennt den Stellenwert der Nach- und Höherqualifizierung von Erwachsenen – sowohl aus arbeitsmarktlichen als auch aus sozialpolitischen Gründen. Die entsprechenden bildungspolitischen Ziele werden jedoch bereits heute anvisiert – und zwar über geeignetere Massnahmen als diejenigen der beiden Vorstösse. Zum Beispiel über das SBFI-Projekt «Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene» oder über den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes. Fazit: Die Vorstösse sind zwar gut gemeint, aber gar nicht nötig.

Noch schwerer wiegt allerdings die Tatsache, dass sich die Vorstösse kontraproduktiv auswirken dürften:

Sollten sie umgesetzt werden, so sind erstens Finanzierungsprobleme in anderen Berufsbildungsbereichen zu erwarten. Denn das Finanzierungssystem in der Berufsbildung kennt eine Vielzahl höchst förderungswürdiger Bereiche: u.a. Berufsfachschulen, die Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung, Lehrabschlussprüfungen und die höhere Berufsbildung. Diese müssen innerhalb des Finanzierungssystems des Berufsbildungsgesetzes fein austariert und gezielt gefördert werden. Isolierte Beschlüsse führen zu unerwünschten Verzerrungen und Kannibalisierungseffekten.

Zweitens käme es einem Tabubruch gleich, Bildungsgelder für den Erwerbsersatz zu verwenden. Einerseits wären die Kosten immens, andererseits würde dies nicht dem Geist der Berufsbildung entsprechen. Nicht nur muss die Berufsbildung berufsbegleitend erfolgen, sie muss auch eng mit dem Arbeitsplatz verknüpft sein. Ein Erwerbsersatz würde diese Logik ignorieren.

Drittens zeigt die Erfahrung, dass kurzfristige und nicht selten hochdotierte «Bildungsoffensiven» keine nachhaltigen Ergebnisse erzielen, sondern lediglich Strukturen etablieren. Dies insbesondere deswegen, weil es schwierig ist, die entsprechenden Zielgruppen zu erreichen. Man muss also davon ausgehen, dass nur wenige Erwachsene ohne Bildungsabschluss bereit und in der Lage sind, sich entsprechend weiterzuqualifizieren. Zielführender ist es deshalb, die Betroffenen zu sensibilisieren und ihnen beratend zur Seite zu stehen.