Fähigkeitszeugnis trotz Corona-Einschränkungen

9. April 2020 News

Wegen den Coronavirus-Massnahmen des Bundes muss das Qualifikationsverfahren 2020 der beruflichen Grundbildung angepasst werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband steht hinter der verbundpartnerschaftlich erarbeiteten Kompromisslösung und begrüsst es, dass die Prüfung der praktischen Arbeit auch in diesen schwierigen Zeiten durchgeführt werden kann.

Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner am ausserordentlichen Spitzentreffen der Berufsbildung auf eine schweizweit abgestimmte Lösung geeinigt, um den diesjährigen Lehrabgängern ihren Berufsabschluss zu ermöglichen. In diesem Sommer schliessen rund 75000 Jugendliche ihre berufliche Grundausbildung ab. Dank der Einigung erhalten sie einen auf dem Arbeitsmarkt anerkannten Abschluss (EBA / EFZ), wenn sie über die entsprechenden Kompetenzen verfügen.

Schweizweit werden normalerweise pro berufliche Grundbildung die Qualifikationsverfahren (QV) in den Bereichen praktische Arbeit, Berufskenntnisse und der Allgemeinbildung durchgeführt. Wegen den Coronavirus-Massnahmen des Bundes ist es 2020 aber nicht möglich, diese regulär umzusetzen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bedauert dies.

Besonders wichtig ist dem SAV, dass die Prüfung der praktischen Arbeit auch 2020 stattfinden kann. Die verbundpartnerschaftlich erarbeitete Lösung sieht vor, dass diese Prüfungen durchgeführt werden sollen, wo es unter den geltenden Einschränkungen möglich ist. Diesen Entscheid begrüssen die Arbeitgeber. Die schulischen Prüfungen (Allgemeinbildung und Berufskenntnisse) finden hingegen nicht statt. Die Noten werden aus den Erfahrungsnoten und in der Allgemeinbildung zusätzlich aus der Vertiefungsarbeit berechnet. Die vorliegende Kompromisslösung sichert die Durchführung der Lehrabschlussprüfungen 2020 für die Lernenden in allen Branchen.