Am Spitzentreffen der Berufsbildung haben sich Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) gemeinsam dafür ausgesprochen, dass die Qualifikationsverfahren 2021 primär nach geltendem Recht durchgeführt werden sollen. Schweizweit werden normalerweise pro berufliche Grundbildung die Qualifikationsverfahren (QV) in den Bereichen praktische Arbeit, Berufskenntnisse und der Allgemeinbildung durchgeführt. Bereits im vergangenen Jahr konnten gute Erfahrungen bei der Durchführung der praktischen Arbeit trotz Corona-Massnahmen gesammelt werden. Nun ist es wichtig, den zeitlichen Vorlauf gut zu nutzen und insbesondere auch die Durchführung der schulischen Prüfungen sicherzustellen.
Um den nationalen und kantonalen Schutzbestimmungen gerecht zu werden, erarbeiten die OdA in Zusammenarbeit mit den Kantonen vorgängig mögliche organisatorische Massnahmen. Zudem wird bei Bedarf eine national geltende alternative Umsetzung der Prüfungen (Rückfallposition) vorbereitet. Damit soll einer Umsetzung auch im Falle einer Zuspitzung der epidemiologischen Lage nichts im Wege stehen.
«Wir sind froh über das starke Bekenntnis der Verbundpartner», sagt Nicole Meier, Ressortleiterin Bildung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV). Nun sei es wichtig, dass die Träger der Berufe das bereits zugestellte Formular unter Einbezug der regionalen OdA aussagekräftig bis Ende Januar 2021 ausfüllen, betont Meier. Die nächste Information zu den Qualifikationsverfahren 2021 erfolgt voraussichtlich Ende Januar 2021. Bis dann wird die im Rahmen der Task Force erarbeitete rechtliche Grundlage den politischen Entscheidungsträgern in Bund und Kantonen unterbreitet.