Kinder- und Ausbildungszulagen sind ein zentrales Instrument der Familienpolitik und werden vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) als gezielte Unterstützung ausdrücklich anerkannt. Es obliegt primär den Kantonen, festzusetzen, wie hoch die Zulagen ausfallen. Diese nutzen ihre Spielräume bereits und tragen so den regionalen Lebenshaltungs- und Lohnkosten Rechnung. Bereits per 1. Januar 2025 wurden die Familienzulagen teuerungsbedingt angepasst. Eine weitere Erhöhung würde die Lohnabgaben erneut erheblich steigern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schwächen. Die erhöhten Mindestansätze würden Mehrkosten von rund 361 Millionen Franken verursachen – ein Betrag, der grossmehrheitlich zulasten der Arbeitgeber geht. Bereits heute bezahlen die Arbeitgeber Familienzulagen in der Höhe von jährlich nahezu 7 Milliarden Franken (vgl. Taschenstatistik Schweizer Sozialversicherungen).
Angesichts dieser Ausgangslage ist es sehr zu begrüssen, dass die SGK-N auf ihren Eintretensbeschluss zum Vorentwurf zur Umsetzung der pa. Iv. Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen» zurückgekommen ist, indem sie mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin beantragt, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.
Zielgerichtet statt Giesskannenlösung
Auch wenn das Anliegen hinter einer Erhöhung der Mindestansätze verständlich ist – die Gründung einer Familie soll nicht zum Armutsrisiko werden –, ist zweifelhaft, ob eine Lösung nach dem Giesskannenprinzip, die beträchtliche Mehrkosten verursacht ohne bedürftigen Familien gezielt zu helfen, zielführend ist. Gegen pauschale Geldleistungen spricht auch, dass sie Erwerbsanreize verschlechtern, insbesondere für Zweitverdienende. Die Erhöhung der Mindestansätze würde damit langfristig zum Eigentor.
Es braucht andere Massnahmen als höhere Familienzulagen, damit die Geburtenrate in der Schweiz steigt. So engagiert sich der SAV für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die mitunter mit familienfreundlichen Anstellungsbedingungen und attraktiven Kinderbetreuungsangeboten erreicht werden kann.