Nach seiner vorberatenden Kommission hat auch der Ständerat das Ausgleichsfondsgesetz einstimmig angenommen. Das Gesetz schafft die Grundlage für eine öffentlich-rechtliche Anstalt namens Compenswiss, die künftig die drei Ausgleichsfonds von Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) verwalten soll.
Knapp fiel das Resultat hinsichtlich der zuständigen Revisionsstelle aus: Mit 21 zu 20 Stimmen entschied sich der Ständerat für eine unabhängige Revisionsstelle anstatt der vom Bundesrat vorgeschlagenen Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Die Ratsmehrheit verlieh damit ihrer Skepsis in Bezug auf die Unabhängigkeit der EFK Ausdruck. Gemäss Ständerat soll die Schuldzinsübernahme der IV-Schulden durch die Bundeskasse zudem wie geplant Ende 2017 auslaufen. Damit entspricht der Rat auch dem IV-Sanierungskonzept.
Die Arbeitgeber begrüssen die Entscheide des Ständerats. Durch eine klare Trennung der drei Ausgleichsfonds unter dem Dach von Compenswiss lässt sich eine nachteilige Vermischung der Fondsvermögen in Zukunft besser verhindern. Eine unabhängige externe Revisionsstelle steht zudem stellvertretend für eine zeitgemässe Verwaltung der schweizerischen Sozialversicherungen.