Sozialpolitik Invalidenversicherung

Mit Nationalratsentscheid bleibt IV bis auf weiteres verschuldet

Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession die Motion 25.3713, die eine Rückzahlung der IV-Schuld gegenüber der AHV forderte, abgelehnt. Für den Arbeitgeberverband ist dieser Entscheid unverständlich: Eine gesetzliche Grundlage für die Rückzahlung der Schulden fehlt damit weiterhin und AHV und IV bleiben gleichermassen belastet.

Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession eine Motion abgelehnt, die eine gesetzliche Grundlage fordert, mit der die Invalidenversicherung (IV) ihre Schuld gegenüber der AHV in der Höhe von 10 Milliarden Franken bis spätestens 2045 zurückzahlen kann. Der Ständerat hatte diese Motion im September noch gutgeheissen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet diesen Entscheid als unverantwortlich. Der Nationalrat verpasst damit die Chance, AHV und IV zu entflechten und für mehr finanzielle Stabilität und ein generationengerechtes System zu sorgen.

Schulden belasten sowohl AHV als auch IV
Sowohl die AHV als auch die IV stehen vor strukturellen Herausforderungen, die schnellstmöglich angegangen werden müssen. Mit der heutigen Ausgangslage droht eine gefährliche Doppelbelastung: Die IV bleibt verschuldet, während gleichzeitig die AHV auf neue Finanzierungsquellen angewiesen ist. Die Zinszahlungen belasten die IV und gleichzeitig wird die AHV der Möglichkeit beraubt, den Betrag mit höherer Rendite anzulegen. Der Schuldenabbau wird nun ohne klare Ziel- und Zeitvorgaben in die IV-Reform abgeschoben.

IV-Reform stellt Beitragserhöhungen in Aussicht
Unabhängig von der Schuldrückzahlung hat der Bundesrat die Leitlinien für die nächste IV-Reform vorgelegt. Die Arbeitgeber begrüssen, dass damit der Fokus auf den Erhalt des Arbeitsplatzes und die Integration und Reintegration von IV-Rentenbezügern gelegt wird. Auch die Einführung einer Integrationsleistung für junge Erwachsene ist unterstützenswert, da es für junge Personen wichtig ist, an der Arbeitswelt teilhaben zu können. In der IV-Reform ist allerdings auch vorgesehen, dass Lohnbeiträge erhöht werden sollen, falls die Integrationsmassnahmen nicht ausreichen, um die IV zu sanieren und gleichzeitig den Schuldenabbau voranzutreiben. Aus Sicht der Arbeitgeber ist klar: Beitragserhöhungen sind der falsche Weg. Sie verteuern Arbeit und treffen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende direkt über höhere Lohnnebenkosten. Dies zeigt auch eine aktuelle Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung zusammen mit Prof. Marius Brülhart. Anstatt neue Einnahmen zu generieren, muss die Sanierung der IV auf der Ausgabenseite erfolgen. Dazu gehört auch, die Finanzflüsse in der IV transparent zu klären und gegebenenfalls anzupassen.