AHV 21: Keine Abstimmungswiederholung

12. Dezember 2024 News

Das Bundesgericht entscheidet heute, dass der Berechnungsfehler betreffend die AHV-Prognose nicht zur Wiederholung der AHV 21-Abstimmung führt. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid: Eine Annullierung der Abstimmung hätte unverhältnismässigen Aufwand bedeutet und zahlreiche Fragen zum weiteren Vorgehen aufgeworfen.

Der Berechnungsfehler der AHV-Prognosen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hat keine Wiederholung der AHV 21-Abstimmung zur Folge: Das Bundesgericht weist heute eine entsprechende Beschwerde ab. Damit bleiben die bereits in Kraft getretenen oder geplanten Änderungen bestehen.  

Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, da damit wichtige Massnahmen zur Stabilisierung der AHV bestehen bleiben. Weiter ist es im Sinne der Gleichberechtigung und der Lebenserwartung fair, wenn Frauen und Männer dasselbe offizielle Referenzalter haben. Zudem bleibt der Verwaltung und auch der Bevölkerung viel Aufwand und Ärger erspart – bezüglich der AHV 21-Reform, aber auch für zukünftige Abstimmungen und Zahlenprognosen im Vorfeld. Mit einer Annullierung der Abstimmung wäre unter anderem die gesetzliche Grundlage für die Mehrwertsteuererhöhung, die seit 1. Januar 2024 gilt, obsolet worden. Was mit den dadurch bereits generierten Mehreinnahmen geschehen wäre, ist unklar.  

Für die Arbeitgeber ist klar, dass wegen des nach wie vor hohen finanziellen Drucks auf die AHV-Finanzen weitere strukturelle Massnahmen ergriffen werden müssen. Er erwartet vom Bundesrat eine tragfähige Lösung im Rahmen der AHV-Reform 2026, welche eine realistische Erhöhung des Referenzalters gemäss Lebenserwartung vorsieht.